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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-12-09

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-12-09

Wortprotokoll

Eine in der Zeitung "Schweiz am Sonntag" dargestellte Übersicht zeigt eine Liste aller Firmen, die derzeit im Programm Fiscal-IT entweder für die Eidgenössische Steuerverwaltung oder für das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) tätig sind. Dazu gehören auch BSR & Partner AG und Unisys. Die Liste wurde im Rahmen einer WTO-Ausschreibung der Steuerverwaltung veröffentlicht. Die beiden genannten Firmen sind bisher ausschliesslich an Vorbereitungsarbeiten für Fiscal-IT beteiligt. Die Erstellung der Software für Fiscal-IT wird über separate WTO-Ausschreibungen des BIT erfolgen. Die Vergabe von Aufträgen wird durch das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) und die Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB) geregelt. Diese Erlasse bestimmen auch, wer zu einer Ausschreibung zuzulassen ist und in welcher Weise die Vergabe zu erfolgen hat. Ein Ausschluss einzelner Firmen vom Vergabeverfahren ist nur im Rahmen der BöB- bzw. VöB-Bestimmungen zulässig. Wenn eine Firma von einem unzulässigen Ausschluss aus dem Vergabeverfahren betroffen wäre, könnte sie gegen die Ausschreibung Einsprache erheben. Ein freier Ausschluss ist somit nicht möglich. Insbesondere kann eine Firma nicht schon deswegen ausgeschlossen werden, weil sie an einem früheren Projekt wie z. B. Insieme beteiligt war, sofern sich dadurch keine gesetzlichen Ausschlussgründe - Vorbefassung - ergeben.