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AB 14298

Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-09-20

Wortprotokoll

Im Namen der Minderheit der Kommission für Rechtsfragen bitte ich Sie, die parlamentarische Immunität von Herrn Nationalrat Blocher aufzuheben. Am 1. März 1997 hielt Nationalrat Blocher vor einem breiten Publikum in Zürich-Oerlikon eine Rede mit dem Titel "Die Schweiz und der Zweite Weltkrieg. Eine Klarstellung". Diese Rede erfolgte vor dem Hintergrund der damaligen Auseinandersetzung um die schweizerische Flüchtlingspolitik während des Zweiten Weltkrieges. Zu diesem Thema möchte ich darauf hinweisen, dass der damalige Bundespräsident Kaspar Villiger am 7. Mai 1995 nicht ohne bekennerisches Pathos festgehalten hat: "Es steht für mich ausser Zweifel, dass wir mit unserer Politik Schuld auf uns geladen haben."

Die vorerwähnte Rede von Nationalrat Blocher wurde weit verbreitet. Teilweise wurde sie in der "NZZ" veröffentlicht, weiter wurde sie ungefragt an Tausende von Haushalten verschickt und etwa 200 000 Mal vom Internet heruntergeladen. Die Rede führte zu einem Ehrverletzungsprozess; das haben die Kommissionssprecher bereits ausgeführt. Der "SonntagsBlick" hielt nämlich in seinem Aushang fest: "Blocher: Den Juden geht es nur ums Geld." Nationalrat Blocher war der Ansicht, seine Rede sei damit nicht richtig wiedergegeben worden und ihm sei zu Unrecht der Vorwurf gemacht worden, antisemitische Aussagen gemacht zu haben. In einem sehr minutiös begründeten Urteil kommt das Bezirksgericht Zürich im Dezember 1998 zum Schluss, dass diese Ehrverletzungsklage abzuweisen sei, weil die Rede zumindest für den durchschnittlichen Leser dieses Bild provoziert habe. Das Urteil wurde nicht rechtskräftig, da es weitergezogen wurde. Vor dem Obergericht haben die Parteien einen Vergleich geschlossen. Das Einzige, was wir haben, ist dieses Urteil. Danach sind vier Strafanzeigen eingegangen, drei von Privaten und eine vom urteilenden Bezirksrichter.

Unsere Kommission musste nun zwei Sachen prüfen: zum einen, ob der dringende Tatverdacht besteht, und zum anderen, ob es opportun sei, gegen Nationalrat Blocher ein Strafverfahren einzuleiten.

Kurz zum Inhalt: Nationalrat Blocher hat in seiner Rede explizit ausgeführt, den jüdischen Organisationen gehe es nur ums Geld. Im Weiteren hat er in seiner Rede sehr klar den Zusammenhang zwischen jüdischen Organisationen und Juden als Einzelpersonen gemacht. Rhetorisch geschickt evoziert Nationalrat Blocher damit das Bild des geldgierigen Juden. Weiter nimmt er auch das Bild des verräterischen Juden auf. Er greift zudem einen prominenten Vertreter der schweizerischen jüdischen Gemeinschaft heraus, stellt ihn als Moralisten hin und fordert ihn auf, die Schuld der Vergangenheit zu quantifizieren. Sinngemäss verharmlost er letztendlich den Holocaust, indem er sagt, die Schweiz habe sich für die Flüchtlingspolitik jener Zeit nicht zu entschuldigen.

Es entspricht herrschender Lehre und Praxis, dass für die Erfüllung des Tatbestandes des Antirassismusartikels entscheidend ist, wie eine Aussage von einem durchschnittlichen Publikum aufgefasst wird. So muss beispielsweise eine angegriffene Gruppe nicht explizit genannt werden. Es genügt, wenn der durchschnittliche Zuhörer oder die durchschnittliche Zuhörerin erkennt und merkt, wer gemeint ist. Eine Minderheit ist deshalb dezidiert der Ansicht, dass Christoph Blocher die Antirassismus-Strafnorm verletzt hat.

Somit stellt sich die zweite Frage, ob das Interesse an der uneingeschränkten Ausübung der parlamentarischen Tätigkeit ausserhalb des Parlamentes höher zu gewichten sei als das öffentliche Interesse an einer Strafuntersuchung. Wie bereits erwähnt, war der Adressatenkreis dieser Rede sehr gross. Es handelte sich nicht um einen üblichen "SVP-Buurezmorge", sondern um eine Veranstaltung unter dem Titel "Klarstellung", und zwar in einer sehr heiklen Situation. Kommt dazu, dass Nationalrat Blocher doch als wichtiger Meinungsführer des rechten Lagers bezeichnet werden kann.

Ich verweise auch auf einen im Zentralblatt 1988 (S. 354) veröffentlichten Artikel unserer heutigen Generalsekretärin Frau Wallimann, wonach die parlamentarische Immunität auch aus staatspolitischen Gründen aufgehoben werden kann. Der Nationalrat war bereits 1986 der Ansicht, dass die Regel der parlamentarischen Immunität beispielsweise bei schweren Ehrverletzungsdelikten unangemessen sei. Die staatspolitische Verantwortung von Politikerinnen und Politikern im Bereich von Rassismusfragen ist grösser als zum Beispiel bei Ehrverletzungsfragen.

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Es kommt uns eine sehr wichtige Vorbildrolle zu. Wer nämlich am Stammtisch rassistische Sprüche klopft und nachher mit einem Strafverfahren konfrontiert ist, wird nicht verstehen, dass ein Nationalrat eine vorbereitete Rede, die veröffentlicht wird, ungestraft halten kann.

Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Minderheit zu folgen.