Büchler Jakob · Nationalrat · 2013-06-12
Büchler Jakob · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP · 2013-06-12
Wortprotokoll
Zu Artikel 46 Absatz 5: Das Büro beantragt Ihnen, den neuen Absatz 5 zu streichen.
Die Bestimmung ist institutionell verfehlt, die Mitglieder des Nationalrates sind keine Kantonsvertreter. Wir vertreten die Bevölkerung, und wir sind ein Organ des Bundes. Es ist an den Kantonen, die von ihnen eingereichten Standesinitiativen zu begründen. Die vorberatenden Kommissionen des Ständerates und des Nationalrates können Vertreter der Kantone in ihre Sitzungen einladen. Der schriftliche Bericht sowie die Berichterstatter der Kommissionen werden ihre Argumente wiedergeben. Es ist nicht nötig, dass auch noch ein Mitglied des Nationalrates, also aus dem Rat, das Wort zur Begründung erhält. Gemäss Antrag der SPK soll eine Mehrheit der Abgeordneten des Kantons das Ratsmitglied bezeichnen, das im Nationalrat die Standesinitiative begründet. Einfach wird das nur in den Fällen sein, in denen sich eine klare Mehrheit für die Standesinitiative ausspricht. Dort ist es dann aber unnötig, dass noch ein zusätzliches Ratsmitglied die Initiative begründet.
Das Büro beantragt Ihnen, auf die unnötige Ergänzung in Absatz 5 zu verzichten.