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Aeppli Wartmann Regine · Nationalrat · 2001-09-20

Aeppli Wartmann Regine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-09-20

Wortprotokoll

Die Probleme mit der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechtskonformität im Einbürgerungsverfahren auf Gemeindestufe wurden in diesem Saal nach den Vorkommnissen in Emmen und anderen Gemeinden schon mehrmals thematisiert. Sie haben sich inzwischen nicht von selbst gelöst.

Die Problematik ist bekannt: Plebiszite über Einbürgerungsgesuche sind nicht nur ein ungeeignetes Instrument für die Beurteilung individueller Gesuche, sie tragen auch den Kern der Willkür in sich. Ich weiss, dass Sie dieses Argument auch schon gehört haben, aber es ist einfach immer noch aktuell. Das Verfahren muss demzufolge geändert werden.

Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass das Ansinnen des Kantons Genf zu weit geht, weil es eine Verfassungsrevision nötig machen würde. Für die Minderheit ist das kein Hindernis. Wir wissen ja, dass eine grössere Reform des Bürgerrechtes bevorsteht, in der auch das Anliegen des Kantons Genf untergebracht werden könnte. Es wäre auch kein Eingriff von oben, wie das von den Sprechern der Kommissionsmehrheit dargelegt worden ist, denn das Anliegen kommt ja von unten. Es kommt von einem Bundesgenossen, nämlich aus dem Kanton Genf, der üblicherweise sehr viel föderalistischen Stolz und föderalistisches Selbstbewusstsein an den Tag legt.

Im Übrigen ist das Anliegen auch berechtigt und vernünftig. Einbürgerungsbeschlüsse können wirklich nur durch ein Gremium beurteilt werden, das die Gesuchsteller kennt. Das Verfahren besteht nicht nur darin, einen Augenschein auf Personen und Steuerausweise zu nehmen, sondern zieht sich zum Teil über mehr als ein Jahr hinweg und ist eine Prüfung auf Herz, Nieren, Portemonnaie und Gesinnung. Das Ergebnis dieses "Initiationsrituals" kann von den Stimmberechtigten auch nicht nachvollzogen werden, wenn ihnen ein Steckbrief präsentiert wird. Sie entscheiden dann nach Sympathie oder Antipathie in Bezug auf die Person oder das Herkunftsland. Das ist eine Beleidigung ihres staatspolitischen Urteilsvermögens.

Vor allem aber ist es ein Spiessrutenlauf für die Gesuchsteller. Diese müssen ihre persönlichen Verhältnisse offen legen. Sie werden zu einer Art Kampagne gezwungen, wie wenn sie sich um ein öffentliches Amt bewerben würden. Das ist unzumutbar und ein Eingriff in die persönliche Würde, der mit den Grundrechten unserer Verfassung nicht vereinbart werden kann. Die Befürchtung, das Anliegen sei realpolitisch nicht umsetzbar, ist kein Grund zur Ablehnung.

Es ist auch nicht so, dass das Verfahren in der Mehrheit der Schweizer Gemeinden so geregelt ist wie in Emmen. Sehr viele Gemeinden haben bereits selber den Schritt nachvollzogen, diese Aufgabe in die Hand der Exekutive, einer Bürgerrechtskommission oder der Legislative zu legen, um eben ein rechtsstaatlich einwandfreies Verhalten zu gewährleisten. Wir würden auch hier nicht vorprellen oder etwas aufzwingen, was nirgendwo bekannt wäre.

Ich bitte Sie deshalb, der Kommissionsminderheit zu folgen.