Böhni Thomas · Nationalrat · 2013-04-17
Böhni Thomas · Nationalrat · Thurgau · Grünliberale Fraktion · 2013-04-17
Wortprotokoll
Die Volksinitiative "Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache - Entlastung der Krankenversicherung durch Streichung der Kosten des Schwangerschaftsabbruchs aus der obligatorischen Grundversicherung" ist ein Rückschritt und trifft Frauen in einer ohnehin sehr schwierigen Situation. Gerade in einer solchen Situation darf es nicht passieren, dass zusätzliche Hürden aufgebaut werden und Hemmschwellen entstehen. Die Annahme dieser Initiative würde bedeuten, dass Frauen in einer solchen Situation noch mehr gezwungen wären, nichtprofessionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dadurch wären sie den zusätzlichen Risiken einer billigen Abtreibung ausgesetzt.
Ein Schwangerschaftsabbruch verlangt einen sehr schweren Entscheid im Leben einer Frau; er kann sie psychisch schwer belasten und das weitere Leben für immer prägen. Umso wichtiger erscheint mir die Prävention, die Information junger Frauen und Männer. Wir müssen das Thema Abtreibung in der Öffentlichkeit diskutieren. Die Schamgefühle der Betroffenen sind ohnehin gross; deshalb dürfen wir dieses Thema nicht weiter aus der öffentlichen Wahrnehmung verdrängen. Wichtig wäre eine gute Aufklärung, um ungewollte Schwangerschaften zu verhindern; Möglichkeiten sind genügend auf dem Markt.
Eine straflose und bezahlte Abtreibung ist heute schon nur sehr eingeschränkt möglich. Jedoch ist der Ablauf für die Betroffenen plus/minus klar oder mindestens einschätzbar. Die Initiative sieht nun sogenannte seltene Ausnahmen vor, in denen doch bezahlt werden soll. Im Vergleich zur heutigen Regelung ist der Wortlaut der "seltenen Ausnahmen" absolut unklar. Unklarheit führt zu Rechtsunsicherheit und schlussendlich zu mehr Arbeit für die Juristen, mithin zu Mehrkosten für Private und Staat.
Fazit: Ich bitte Sie, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen, weil die heutige Regelung gut ist und eine neue Regelung zu Rechtsunsicherheit führen kann. Zudem stehen die Kosteneinsparungen in keinem Verhältnis zur Mehrbelastung der Betroffenen.