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Joder Rudolf · Nationalrat · 2001-09-20

Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-09-20

Wortprotokoll

Am 25. April des Jahres 2000 hat der Kanton Genf eine Standesinitiative gemäss Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung eingereicht. Mit dieser Standesinitiative wird eine Änderung des Bundesgesetzes über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechtes verlangt, und zwar in dem Sinne, dass der Einbürgerungsentscheid auf kantonaler und kommunaler Stufe durch die Exekutive oder die Legislative getroffen werden soll - das heisst für die Kantone durch deren Regierung und Parlament bzw. für die Gemeinden durch den Gemeinderat oder das Gemeindeparlament - und nicht mehr durch das Volk.

Die Staatspolitische Kommission hat an ihrer Sitzung vom 17. Mai dieses Jahres die Standesinitiative vorgeprüft. Die Kommission beantragt Ihnen mit 12 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit will der Initiative Folge geben. Bereits am 6. März dieses Jahres hat der Ständerat auf einstimmigen Antrag seiner vorberatenden Kommission beschlossen, der Standesinitiative keine Folge zu geben.

Als Begründung der Initiative wird vom Kanton Genf die Volksabstimmung über die Einbürgerung verschiedener Personen in der Gemeinde Emmen vom 12. März des letzten Jahres kritisch aufgegriffen. Durch Volksbeschluss wurde damals bei 23 Einbürgerungsgesuchen allen Personen nicht westeuropäischer Herkunft der Schweizer Pass verweigert. In der Standesinitiative wird geltend gemacht, dass mit diesem Ergebnis das Ansehen der Schweiz getrübt und die Menschenwürde missachtet worden sei. Zudem habe die Volksabstimmung Fremdenfeindlichkeit zum Ausdruck gebracht. Für den Kanton Genf sind Volksabstimmungen über Einbürgerungen stossend und nicht mehr zeitgemäss. Die Volksabstimmung mit geheimer Stimmabgabe ermögliche willkürliche Entscheide und beinhalte die Gefahr der Diskriminierung bezüglich Herkunft. Ebenfalls kritisiert wird das in Emmen angewandte Verfahren. Im Vorfeld der Abstimmung haben die Gemeindebehörden eine Broschüre mit Fotos und Angaben zum Privatleben der Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller herausgegeben. Dieses Vorgehen ist nach Meinung des Kantons Genf eine krasse Verletzung des Rechts auf Wahrung der Privatsphäre.

Aufgrund dieser dargestellten Vorkommnisse wird in der Genfer Standesinitiative die Schlussfolgerung gezogen, dass Einbürgerungen nicht Gegenstand von Gemeindeversammlungsbeschlüssen oder Volksabstimmungen an der Urne sein dürften.

Die Mehrheit der Staatspolitischen Kommission teilt diese Meinung nicht. Nach ihrer Auffassung verstösst das Begehren der Standesinitiative klar und deutlich gegen die verfassungsmässig garantierte Organisationskompetenz der Kantone. Diese sind nach heutigem Recht frei, wie sie die Einbürgerungsverfahren gestalten wollen. Der Bund erlässt gemäss Artikel 38 Absatz 2 der Bundesverfassung nur Mindestvorschriften über die Einbürgerung. Die Hauptrolle spielen die Kantone und die Gemeinden. Die Kommissionsmehrheit vertritt die Meinung, dass ein Bundesverbot von Urnenabstimmungen und Gemeindeversammlungsbeschlüssen bei Einbürgerungen die verfassungsmässige Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen sowie die Gemeindeautonomie verletzen würde. Dazu kommt, dass das Recht der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger auf Meinungsäusserung zu Einbürgerungsgesuchen beschnitten würde.

Das Volk ist durchaus in der Lage, sachgerechte Entscheide zu fällen. Einzelfälle sollten nicht hochgespielt werden. Immerhin werden in der Schweiz pro Jahr inklusive der erleichterten Einbürgerungen rund 30 000 Personen eingebürgert. Diese Prozedur erfolgt auf Stufe der Gemeinden beim weitaus grössten Teil aller Einbürgerungsverfahren problemlos. Es gibt keinen Grund, Angst vor Volksentscheiden zu haben und diese auszuschliessen. Wichtig ist, dass nach geltender Rechtslage weder in der Schweiz noch in einem anderen Staat ein subjektiver Anspruch auf Einbürgerung besteht, abgesehen von den gesetzlich vorgesehenen erleichterten Einbürgerungen. Es gibt kein Recht auf Einbürgerung im ordentlichen Verfahren. Neben der Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen hat die Einbürgerungsbehörde immer auch nach Ermessen zu entscheiden.

Die von der Standesinitiative Genf verlangten Änderungen sind nach Meinung der Kommissionsmehrheit nur mit einer Revision der Bundesverfassung realisierbar, was als unverhältnismässig erscheint. Bezüglich der Rechtskonformität von Einbürgerungsverfahren hat die Staatspolitische Kommission eine Subkommission eingesetzt mit dem Auftrag, allenfalls eine Vorlage zur Einführung einer Beschwerdemöglichkeit gegen willkürliche und diskriminierende Einbürgerungsentscheide auszuarbeiten. Gleiche Bestrebungen sind ebenfalls im Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement im Gange, und zwar im Rahmen einer generellen Revision der Einbürgerungsgesetzgebung.

Aufgrund der dargestellten politischen Beurteilung, der rechtlichen Situation und der bereits eingeleiteten Massnahmen sieht die Kommissionsmehrheit keinen zusätzlichen Handlungsbedarf auf Bundesebene.

Sie beantragt Ihnen deshalb, der Standesinitiative Genf keine Folge zu geben.

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