Feri Yvonne · Nationalrat · 2013-04-17
Feri Yvonne · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-04-17
Wortprotokoll
Ist die Abtreibung eine Privatsache? Selbstverständlich ist Abtreibung eine Privatsache. Aber sie ist genauso selbstverständlich eine von der Krankenkasse bezahlte medizinische Leistung, die auf einer persönlichen, privaten und selbstbestimmten Entscheidung beruht.
Dies hat der Nationalrat am 12. April 2011 bestätigt, als er die Motion Föhn 09.3525, die die Streichung des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Leistungskatalog der obligatorischen Krankenversicherung forderte, mit 84 zu 55 Stimmen verworfen hat. Das war ein klares Zeichen gegen die Volksinitiative "Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache", und es war eine Bestätigung der bewährten Fristenregelung. Diese wurde im Juni 2002 vom Schweizervolk mit 72 Prozent Jastimmen angenommen. Damit erhielten die Frauen das Recht, in den ersten zwölf Wochen in eigener Verantwortung über Abbruch oder Austragen einer unerwünschten Schwangerschaft zu entscheiden.
Die Abstimmungsvorlage enthielt damals auch die Kostenübernahme durch die Krankenversicherung, die seit 1981 eine Pflichtleistung der Krankenversicherung ist. Der von der Initiative geforderte Wegfall des Versicherungsschutzes würde zu überhöhten Preisen führen, wie vor 1981, als der Schwangerschaftsabbruch noch keine Pflichtleistung war. Betroffen wären vor allem mittellose Frauen, Migrantinnen und Jugendliche. Der Einsatz von Seifenlauge und Stricknadeln oder von zweifelhaften Medikamenten und Abtreibungen auf dem Küchentisch wären die Folge, weil der Zugang zum fachgerecht durchgeführten Schwangerschaftsabbruch erschwert wäre. Als Folge würden mehr Frauen mit schweren Blutungen oder Infektionen wegen unsachgemäss ausgeführter Schwangerschaftsabbrüche in Spitäler eingeliefert.
Der Wegfall der Leistungspflicht würde die Zahl der Abtreibungen kaum reduzieren. Die Schweiz hat zudem mit 6,5 Abtreibungen auf 1000 Frauen eine der tiefsten Raten der Welt. Die Ersparnis wäre minim, wie wir bereits gehört haben. Die Behandlung der Komplikationen aus verpfuschten Schwangerschaftsabbrüchen und die Geburt von unerwünschten Kindern sowie deren Folgekosten würden die Krankenversicherung und die Gesellschaft wesentlich teurer zu stehen kommen.
Die Initianten und Initiantinnen berufen sich auf die Gewissensfreiheit und wollen nicht an eine Leistung zahlen, die sie moralisch ablehnen. Damit kündigen sie jedoch das Solidaritätsprinzip der Grundversicherung auf, was verheerende Folgen hätte. "Eine Versicherung ist genau dazu da, um ungewollte und unerwartete Ereignisse aller Mitglieder der Gesellschaft zu decken", schreibt die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH. "Eine hohe medizinische Qualität des Schwangerschaftsabbruchs ist ein zentraler Bestandteil einer modernen Frauenheilkunde und ein wichtiger Teil des Rechtes der Frauen auf eine Sicherung ihrer Gesundheit", schreibt die FMH weiter. Zudem argumentieren die Initiantinnen und Initianten, eine Schwangerschaft sei keine Krankheit. Dabei ist jede ungewollte Schwangerschaft eine Gefährdung der körperlichen, seelischen und sozialen Gesundheit der Schwangeren.
Es geht jedoch nicht nur darum, die Anti-Abtreibungs-Initiative zu bekämpfen, die mit dem Scheinargument der Kosten einen Frontalangriff auf das Selbstbestimmungsrecht der Frauen in der Schweiz lanciert. Es geht um mehr: Das Recht auf Gesundheit bedeutet, auch sexuell gesund zu sein. Das beinhaltet den Zugang zu Verhütung und Abtreibung, ohne durch finanzielle Barrieren behindert zu werden. Denn eine intensive Sexualaufklärung, eine einfach zugängliche Familienplanung und eine kostengünstige Verhütung befähigen die Menschen, im Bereich der Sexualität selbstverantwortliche Entscheide zu fällen. Dafür setzen sich auch die SP-Frauen vehement ein. Die moralischen Appelle und die finanzielle Gängelei der Initiantinnen und Initianten gehören jedoch in die Mottenkiste!
Deshalb bitte ich Sie, diese Initiative klar zur Ablehnung zu empfehlen.