Lexipedia

Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2001-09-20

Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-09-20

Wortprotokoll

Wir haben hier drei Parlamentarische Initiativen zusammengefasst, weil sie eine ähnliche Stossrichtung zum Inhalt haben. Daher scheint es auch vernünftig, gemeinsam darüber zu sprechen.

Die Initiativen haben zum Ziel, die Prämien der Krankenversicherung, besonders für Familien mit Kindern, zu senken und so für diese Kategorie eine Entlastung herbeizuführen.

Frau Meyer Thérèse will mit ihrer Initiative, dass die Prämie für das zweite Kind um 50 Prozent gesenkt und ab dem dritten Kind eine Prämienbefreiung eingeführt wird. Das heisst, dass gegen zwei Prozent des Prämienvolumens eine Verschiebung erfahren, dass dann also die übrigen Kategorien von Prämienzahlern diese Lücke zu füllen haben.

[PAGE 1099] Die Initiative der sozialdemokratischen Fraktion mit dem Titel "Prämiensenken statt Banken beschenken" will die nicht abgeholten Prämienverbilligungsbeiträge des Bundes zur gezielten Prämienverbilligung insbesondere für Familien einsetzen. Sie verlangt dazu einen dringlichen Bundesbeschluss. Dazu kann festgehalten werden, dass immer mehr Prämienverbilligungsbeiträge des Bundes abgeholt werden und damit diese finanziellen Mittel gelegentlich voll ausgeschöpft werden. Das heisst, dass das Anliegen der Initianten der sozialdemokratischen Fraktion gelegentlich automatisch entfällt.

Die dritte Parlamentarische Initiative, jene von Frau Fehr Jacqueline, verlangt, dass Kinder bis 18 Jahre von den Krankenkassenprämien befreit werden und in Ausbildung Stehende bis 25 Jahre eine reduzierte Prämie zu bezahlen hätten. Die ausfallenden Beträge hätte dann der Bund zu übernehmen. Die Belastung für die Bundeskasse wird mit etwa einer Milliarde Franken angegeben.

Die Kommission anerkennt, dass die steigende Prämienbelastung immer mehr Versicherte in die Abhängigkeit der staatlichen Verbilligung treibt, besonders für Familien mit Kindern eine unhaltbare sozialpolitische Entwicklung darstellt und dass hier Korrekturen nötig sein werden.

Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen trotzdem, die Initiativen abzulehnen. Dafür gibt es verschiedene Gründe:

Erstens gilt es zu sagen, dass es zurzeit wenig Sinn macht, wenn man nun parallel zur laufenden KVG-Revision, welche ja noch in dieser Session im Ständerat zur Diskussion steht, ein einzelnes Element der Diskussion in einschränkender Art und Weise - das wären ja die spezifischen Anliegen dieser Initiativen - vorwegnehmen würde. Die vorberatende Kommission des Ständerates hat das Problem ebenfalls erkannt und in die Revision aufgenommen. Sie schlägt dem Ständerat eine einkommensbezogene Acht-Prozent-Regelung vor. Ob das dann der Weisheit letzter Schluss ist, dürfte die Diskussion ergeben. Ohne dass ich hier auf noch mehr Details eingehe, sehen Sie, dass wir bei der Revision, wenn sie bei uns zur Diskussion steht, die Gelegenheit haben werden, die mit diesen Initiativen aufgeworfenen Fragen im ganzen Umfang zu diskutieren.

Als weiteren Punkt möchte ich auch noch erwähnen, dass Kinderprämien gemäss Statistik des Bundesamtes für Sozialversicherung im Durchschnitt nur 26 Prozent der Erwachsenenprämien betragen. Von Familienfeindlichkeit in dem Sinne, wie davon im Zusammenhang mit den Initiativen die Rede war, kann sicher nicht gesprochen werden. Die gesamten Kosten für Kinder in der Grundversicherung, also die entstehenden Heilungskosten, sind denn auch leicht höher als der Ertrag der Prämieneinnahmen.

Ohne hier noch auf weitere Ausführungen zu machen - zu dieser Thematik gäbe es noch viele Details anzubringen -, beantrage ich Ihnen namens der Kommissionsmehrheit, diesen drei Parlamentarischen Initiativen keine Folge zu geben. Nochmals möchte ich darauf hinweisen, dass die laufende Gesetzesrevision dieses Anliegen bereits aufgenommen hat.