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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2013-09-24

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-09-24

Wortprotokoll

Haben Sie schon einmal mit einer Verkäuferin gesprochen - qualifiziert durch Lehre und Berufserfahrung, tipptopp gekleidet, mit gepflegten Umgangsformen und Berufsstolz -, die tagtäglich ihren anspruchsvollen Job in einem Kleider- oder Schuhgeschäft macht und mit 3500 Franken trotzdem nicht genug verdient, um davon anständig leben zu können? Wenn man heute in dieser Debatte den Gegnern der Initiative zugehört hat - ihre Argumentation war ja teilweise unterschiedlich -, dann konnte man den Eindruck gewinnen, schlechte, möglichst tiefe Löhne seien etwas Gutes. Bei gewissen Voten konnte man meinen, Arbeitgeber, die möglichst tiefe Löhne bezahlen, seien gar Wohltäter in diesem Land.

Der Subtext verschiedener Voten war es, dass Mindestlöhne in diesem Land etwas Schlechtes seien. Für Hunderttausende von Leuten mit tiefen Löhnen wären Mindestlöhne - katholisch gesprochen - jedoch ein Segen und nichts anderes. Aber auch bei den mittleren Einkommen verhält es sich ähnlich. Auch in ihrem Interesse liegt es, dass unten ein Lohnsockel besteht. Das ist in der Debatte teilweise richtig gesehen worden. Ein Sockelwert, der nicht unterschritten werden darf, sorgt dafür, dass sich die unteren und mittleren Löhne indirekt anheben, und das ist grundsätzlich für dieses Land etwas Positives.

Man kann auch die umgekehrte Frage stellen - die ist dann naheliegender -: Ist der Mindestlohn, wenn nicht für die Arbeitnehmenden, dann doch für die Arbeitgeber schlecht? Wenn man die Branchen quer durch die Schweiz betrachtet, dann kann man auch das nicht behaupten. Branchen mit guten Gesamtarbeitsverträgen stehen in der Schweiz über alles betrachtet besser da als Branchen ohne Gesamtarbeitsverträge.

Ein guter Gesamtarbeitsvertrag in einer Branche sorgt dafür, dass sich nicht nur die Anständigen, sondern auch die Lohndrücker an die Regeln halten müssen. Bei der Lohnarbeit ist es letztlich wie im Strassenverkehr: Es braucht minimale Regeln, verbindliche Mindestregeln. Die menschliche Arbeit hat ihren Wert, aber sie hat auch einen Preis. Wer Vollzeit arbeitet, der muss vom Lohn auch leben können. Es ist kein Zustand, dass die öffentliche Hand via Sozialgelder noch jemanden unterstützen muss, der Vollzeit arbeitet. Das ist nicht in Ordnung. Hinzu kommt: Wir leben heute - das ist ein Unterschied zu früher, da wäre es undenkbar gewesen, dass der Schweizerische Gewerkschaftsbund, dass die Gewerkschaften eine solche Initiative eingereicht hätten - nicht mehr in einem geschlossenen Arbeitsmarkt, sondern wir leben in einem offenen Arbeitsmarkt. Ein offener Arbeitsmarkt braucht andere Regeln. Die Akzeptanz der bilateralen Verträge - wir werden noch reichlich Gelegenheit haben, darauf zurückzukommen - erfordert geschützte Löhne in der Schweiz. Es braucht für den wirksamen Schutz der Löhne aber nicht nur Lohnkontrollen, sondern auch Mindestlöhne. Das ist letztlich die Basis des Lohnschutzes.

Es hat vorher noch einige Denkfehler bei einigen Votanten gegeben, die von Folgendem ausgegangen sind: Wenn man in der Schweiz mit den Mindestlöhnen einen Lohnsockel hätte, der nicht unterschritten werden dürfte, würde das nachher die Zuwanderung fördern. Effektiv verhält es sich umgekehrt: Der Schutz der Arbeitsplätze beruht auch auf dem Schutz der Löhne. Wenn man dafür sorgt, dass Billiglohnarbeit nicht zulässig ist, dann sorgt man gleichzeitig dafür, dass es für Arbeitgeber entsprechend nicht attraktiv ist, Leute aus dem Ausland zu tieferen Löhnen zu holen. Es verwundert deshalb auch nicht, dass der Ausländeranteil dort am höchsten ist, wo die Löhne in der Schweiz am schlechtesten sind. Es gibt diese Kausalität und keine andere. Der Lohnschutz ist auch eine Bedingung für die Verteidigung der Arbeitsplätze in der Schweiz.

Es ist erwähnt worden - und lassen wir Frau Merkel beiseite -: Es ist so, dass es einen Trend in Richtung Mindestlöhne gibt. Das ist notwendig, das ist eine Antwort auf ein grosses gesellschaftliches, auch ein wirtschaftliches Problem. Unabhängig davon, ob man jetzt von Lohnuntergrenze oder von Mindestlohn spricht, ist es ein Problem. Auf Probleme kann man auch Antworten geben. Der Mindestlohn ist eine solche Antwort.

In der Schweiz gibt es - zum Glück - auch Lernprozesse, dies dank den flankierenden Massnahmen. Die Zahl der allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge, so sehr dieses Instrumentarium wieder angeschaut und verbessert werden muss, entwickelt sich. Ich weise darauf hin, dass gerade die Branche, die über einen eigentlichen Leuchtturm der Gesamtarbeitsverträge verfügte und bis heute verfügt, die MEM-Industrie, im Friedensabkommen, das im Jahre 1937 am Anfang stand, keine Mindestlöhne nannte. Trotzdem hat diese Branche jetzt solche festgelegt und diesen wegweisenden Schritt gemacht. Das muss auch ein Signal für andere Branchen sein, diesen Modernisierungsschritt nachzuholen.

Das Erfolgsmodell Schweiz beruht auf einer hohen Produktivität. Aber eine Voraussetzung für das hohe Niveau der Produktivität ist ja auch, dass die Interessen der Arbeitnehmenden geschützt werden. Genau dafür braucht es Gesamtarbeitsverträge, gute Gesamtarbeitsverträge mit Mindestlöhnen.

Lassen Sie mich noch kurz auf einige Einwände eingehen. Man sagt, obschon man die Idee der Mindestlöhne unterstütze, seien 4000 Franken Mindestlohn zu viel. Ich kann da zunächst die Frage stellen: Wie soll jemand, der hier für eine Vollzeitarbeit weniger als 4000 Franken verdient, angesichts der Preise, der Mieten, der Krankenkassenprämien in der Schweiz anständig leben können? Wir haben hier diese Grenze, die aufgrund der schweizerischen Lohnverhältnisse eine Tieflohngrenze ist; die braucht es zum Leben. Es gibt 400 000 Beschäftigte in der Schweiz - das ist zwar eine Minderheit, aber eine ernstzunehmende Minderheit -, deren Lohn unter dieser Grenze liegt. Besonders bedenklich ist, dass es 140 000 Personen mit einer Lehre und mit Berufserfahrung sind, deren Lohn unter dieser Grenze liegt. Finden Sie nun wirklich, dass eine Lehre heute keine Garantie mehr dafür sein soll, dass diese Grenze nicht unterschritten wird? Finden Sie wirklich, dass es in Ordnung ist, dass man trotz Lehre und Berufserfahrung nicht mehr eine Garantie hat, später anständig zu verdienen, was traditionell immer der Fall gewesen ist und was - auch das gehört zum Erfolgsmodell Schweiz - auch zuliess, eine Familiengründung ins Auge zu fassen?

Es ist klar, es gibt Dinge, die getan werden müssten, und hier ist auch einiges im Gange. Aber die wirksamste Förderung der Berufslehre besteht darin, dass man nach einer abgeschlossenen Lehre auch anständig verdient, und die Mindestlohn-Initiative leistet einen wichtigen Beitrag dazu.

Noch ein Wort zu den Jungen: Die Initiative lässt wie in anderen Ländern - es ist bereits darauf hingewiesen worden - für besondere Arbeitsverhältnisse auch Ausnahmeregelungen zu, und das betrifft vor allem die Jungen. Und da muss ich einiges korrigieren, was gesagt worden ist. Die Tieflohnproblematik ist im Gegensatz zu anderen Ländern gerade und besonders in der Schweiz nicht einfach ein Problem der Jungen. Weshalb ist das der Fall? Die Schweiz kennt eben das effiziente System der Berufslehre, und wir streben an, dass möglichst alle Jungen mindestens eine Berufslehre machen. Das sorgt dafür, dass bei uns im Unterschied zu anderen Ländern der Tieflohn kein schwergewichtiges Problem der Jungen ist. Bei uns sind 77 Prozent der Tieflöhner über 25 Jahre alt, und das ist ein viel höherer Wert als in [PAGE 867] anderen Ländern, wo die Tieflohnproblematik schwergewichtig ein Problem der Jungen ist.

Dafür, und das ist im Vergleich zur EU das Umgekehrte, ist bei uns ist die Tieflohnproblematik schwergewichtig ein Problem der Frauen, was zu denken geben muss. Im Vergleich zu den EU-Staaten gehören bei uns anteilsmässig viel mehr Frauen zu den Tieflohngruppen, und das ist ein Problem, das angegangen werden muss. Das Problem, dass wir mehr als dreissig Jahre nach dem Lohngleichheitsartikel in der Verfassung immer noch eine solche Lohndiskriminierung der Frauen haben, muss behoben werden. 630 Franken beträgt beispielsweise im Detailhandel der Umfang der Lohndiskriminierung der Frauen gemäss Bundesamt für Statistik. Deshalb ist die Mindestlohn-Initiative die mit Abstand wirksamste Massnahme gegen die Lohndiskriminierung der Frauen.

Es kommt schliesslich der Einwand - er ist in den meisten Voten der Gegner gemacht worden -, dass der Mindestlohn von 4000 Franken im internationalen, im europäischen Vergleich zu hoch sei. Aber auch hier muss man die Zusammenhänge sehen und verstehen. Unser Mindestlohn ist auf der einen Seite - genauso wie das Lohnniveau insgesamt - der Spiegel unserer Produktivität. Auf der anderen Seite ist er aber auch der Spiegel der Lebenshaltungskosten, der Mieten oder der Krankenkassenprämien. Hier muss man auch noch sagen - das merken alle, die Lohnvergleiche machen müssen -: Was bei uns im Lohn inbegriffen ist, entspricht nicht genau dem, was in anderen Ländern inbegriffen ist; bei uns ist "netto" nicht genau das Gleiche wie in anderen Ländern. Wenn man diesen Vergleich, bezogen auf das durchschnittliche Lohnniveau, macht - man spricht hier von den Medianlöhnen -, dann zeigt sich Folgendes: Der Mindestlohn, der mit der Initiative gefordert wird, ist in absoluten Zahlen höher als in anderen Ländern, aber unser Lohnniveau ist auch höher. Doch er liegt nicht höher als die in Kraft gesetzten und heute gültigen Mindestlöhne anderer Länder wie Frankreich, Neuseeland oder Slowenien. Es gibt da eine Reihe von Beispielen.

Ökonomisch, volkswirtschaftlich entscheidend ist hier, wie viele Beschäftigte unter dem sogenannten Mindestlohn liegen. In Deutschland entspricht er der angestrebten Marke von 8,50 Euro - Herr Engler hat darauf hingewiesen -, bei uns sind es 22 Franken. In Deutschland liegen 16 Prozent der Beschäftigten unter dem Mindestlohn von 8,50 Euro; bei uns sind es 9 Prozent, die unter dem Mindestlohn liegen. Das Tieflohn-Problem ist also bei uns - zum Glück! - kleiner als in Deutschland. Trotzdem müssen wir es ernst nehmen. Dass es kleiner ist, darf kein Argument dafür sein, dass wir dieses Problem für die Betroffenen nicht angehen. Und weil es kleiner ist, kann es in der Schweiz umso leichter behoben werden, man kann leichter damit umgehen und taugliche Massnahmen dagegen ergreifen.

Kommen wir zur Frage des Verhältnisses zwischen GAV und staatlichem Mindestlohn. Wir sagen es immer, trotzdem muss es nach den bisherigen Voten wieder unterstrichen werden: Für die Gewerkschaften ist es klar, dass ein GAV - unter Einschluss der Mindestlöhne - der Königsweg für die Regelung der Arbeitsbedingungen ist und bleibt. Die Mindestlohn-Initiative schafft nur ein Minimum beim Lohn; ein GAV regelt auch vieles andere, er nimmt auf die Branchenverhältnisse und gegebenenfalls auch auf die Bedingungen in bestimmten Regionen Rücksicht.

In der Schweiz besteht die Mindestlohnproblematik schwergewichtig, ja fast ausschliesslich in Branchen, die keinen GAV kennen oder in denen die Abdeckung mangelhaft ist. Überall dort, wo es einen guten GAV gibt, besteht die Problematik nicht, so zum Beispiel beim Bau, der eine enorme Entwicklung durchgemacht hat und auch viel produktiver geworden ist. Das spiegelt sich in den guten Arbeitsbedingungen mit dem GAV und im flexiblen Altersrücktritt, bis hin zum Rentenalter 60, das es sonst nirgends gibt.

Mindestlöhne sind gut für die Produktivität einer Branche. Wir haben von Gastrosuisse einen Brief bekommen, in dem steht, dass das Gastgewerbe die Mindestlohn-Initiative ablehnt. Das ist nicht ganz verständlich, ausser als Reflex. Gerade das Gastgewerbe ist ein gutes Beispiel: Es hat mit dem GAV eine enorme Entwicklung durchgemacht, in gut zehn Jahren ist der Mindestlohn um über 1000 Franken gestiegen. Das Gastgewerbe bewegt sich in die richtige Richtung, bemerkenswerterweise mit weniger Arbeitslosigkeit als früher, obwohl es grundsätzlich eine problematische Branche ist. Die Sanierung der Lohnverhältnisse, die Besserstellung der Arbeitnehmenden lohnt sich, das Gastgewerbe ist auf einem guten Weg, im Gegensatz zum Detailhandel, der bezüglich der Tieflöhne das Hauptproblem bietet. Der Detailhandel ist die grösste Branche, die von Tieflöhnen betroffen ist. Leider gibt es da nur bei den Grossverteilern GAV. Dort bestehen anständige GAV, aber im Übrigen ist es da bezüglich GAV ein Elend.

Es gibt in den Branchenverbänden eigentliche Feinde der Sozialpartnerschaft. Ein krasses Beispiel dafür ist der Präsident des Schweizerischen Schuhhändlerverbandes, ein gewisser Herr Spiess, der heute die Stirn hat zu sagen, GAV seien für ihn eine DDR-Methode, ein GAV komme für ihn nie infrage. Da besteht Nachholbedarf, da muss etwas geschehen. Man kann die Probleme benennen, man kann sie auch lösen. Die Mindestlohn-Initiative leistet einen wichtigen Beitrag dazu.

Real ist es klar, dass vieles von den Schritten, die gesetzgeberisch unternommen werden, abhängen wird. Wir werden es sehen. Unabhängig von dieser Initiative - es ist uns jetzt ja kein Gegenvorschlag präsentiert worden - ist eine Arbeitsgruppe am Werk, die von den Bundesräten des WBF und des EJPD eingesetzt worden ist und die das Dispositiv der flankierenden Massnahmen untersucht. Es gibt hier ein Problem beim Vollzug, aber auch beim Dispositiv insgesamt - das wird letztlich auch über die Zukunft entscheiden.

Die Mindestlohn-Initiative verankert das Prinzip, dass, wer Vollzeit arbeitet, auch vom Lohn leben können muss. Sie führt auch ganz praktisch dazu, dass Sie sich beim nächsten Schuh- und Kleiderkauf nicht mehr fragen müssen, ob die Verkäuferin oder der Verkäufer von ihrem bzw. seinem Lohn überhaupt leben kann - dies aber nur, wenn Sie diese Initiative annehmen.

Ich bitte Sie, diese Initiative zur Annahme zu empfehlen.