Stadler Markus · Ständerat · 2013-09-24
Stadler Markus · Ständerat · Uri · Grünliberale Fraktion · 2013-09-24
Wortprotokoll
Mit dieser Verfassungsnorm sind, vereinfacht gesagt, zwei Ebenen angesprochen: das Niveau des Mindestlohns und seine Entwicklung in der Zukunft. Angenommen, die Anhebung der ganz tiefen Löhne auf das verlangte Mindestlohnniveau hätte bei fast Vollbeschäftigung wie heute keine anderen Wirkungen auf den Arbeitsmarkt zur Folge als die Anhebung dieser Löhne - was an sich schon bezweifelt werden kann -, dann ist zumindest in Bezug auf die Entwicklung in Zukunft Vorsicht geboten. Hinter der Initiative liegt nämlich die unausgesprochene Annahme einer stets wachsenden, zumindest aber auf gleichem Aktivitätsniveau verharrenden Wirtschaft; Kollege Freitag hat darauf hingewiesen.
Im Falle eines wirtschaftlichen Einbruchs, einer grösseren Rezession könnten die Löhne von den Marktkräften her im Allgemeinen stärker fallen bzw. müssten stärker fallen, als dies durch das Konsumentenpreisniveau zum Ausdruck kommt. Dieser Einbruch kann vom Ausland ausgelöst werden, ohne direkten Einfluss der Schweiz. Die Folge wäre wohl ein grosser Druck, die Bezüger von Mindestlöhnen, die dann verhältnismässig anwachsen würden, zu entlassen, ihre Stellen ins Ausland zu verlegen oder Schwarzarbeit zu betreiben. Etliche Betriebe würden wohl ihre Tore schliessen.
Die idealtypischerweise bestehende Beweglichkeit der Wirtschaft und damit des Arbeitsmarktes passen schlecht zusammen mit einer auf Dauer angelegten Verfassungsnorm - auch darüber wurde schon gesprochen. Es wäre eine Verfassungsnorm, die im Krisenfall und dann noch zeitverzögert allenfalls von Volk und Ständen wieder geändert werden sollte.
Ein gewisses Unbehagen über die sehr tiefen Löhne ist verständlich. Kollege Föhn hat auf das Geben eines guten Beispiels hingewiesen. Es geht ja nicht zuletzt um den Vergleich, um die relative Lohnhöhe. Das Spannungsverhältnis zwischen wirtschaftlicher Welt mit Leistungsanspruch und politischer Welt mit demokratischem Anspruch, mit Gerechtigkeitsanspruch, wird uns wohl erhalten bleiben. In diesem Zusammenhang unterstütze ich die Kommissionsmotion 13.3668.
Auch wenn die Löhne am anderen Ende der Skala, die Abzockerbezüge, nach wie vor stören, den gesellschaftlichen Zusammenhalt gefährden und das Leistungsprinzip infrage stellen, empfiehlt es sich trotzdem, die Mindestlohn-Initiative abzulehnen, auch im Interesse der potenziell Betroffenen.