preparatory:AB 143274
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-05-03
Wortprotokoll
Dem Bundesrat sind qualifizierte Ausbildungsgänge für Armeekader wichtig, trotzdem erachtet er die Einführung spezieller Berufstitel als ungeeignet. Kaderkurse der Armee sind auf die spezifischen Bedürfnisse des Militärs zugeschnitten, entsprechende Bildungstitel und -gänge haben für Unternehmungen nicht dieselbe Aussagekraft und Bedeutung. Allenfalls werden im Militär erworbene Kompetenzen hier zusätzlich berücksichtigt.
Das Bildungssystem bietet verschiedene Möglichkeiten, die im Militär erworbenen Kompetenzen adäquat anrechnen zu lassen beziehungsweise in Abschlüssen wiederzugeben. Die Schweizer Armee hat begonnen, ihre Kurse transparent zu gestalten und an den Bildungsangeboten der Tertiärstufe zu orientieren. Drei Beispiele:
1. Ein angehender Berufsoffizier kann beispielsweise den eidgenössischen Fachausweis Ausbilder erlangen, wenn er die entsprechenden Kompetenznachweise erbringt.
2. Angehende Militärpiloten besuchen den normalen Aviatik-Bachelor-Studiengang an der Fachhochschule.
3. Die Militärakademie arbeitet beim Bachelor-Studiengang Berufsoffizier mit der ETH zusammen.
Die kantonalen Fachhochschulträger haben durchaus die Möglichkeit, weitere Fachhochschulangebote bereitzustellen. Der Bund überprüft in einem Bewilligungsverfahren, ob die Rahmenbedingungen erfüllt sind. Dazu gehören z. B. die Zulassungsvoraussetzungen oder aber die Frage, ob der Studiengang dem Bedarf des Arbeitsmarktes entspricht.
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die geschilderte Art der Zusammenarbeit zielführender ist als spezielle militärische Berufstitel, welche für die Arbeitswelt nur einen beschränkten Nutzen haben. Im Vernehmlassungsentwurf des Weiterbildungsgesetzes stellen wir sehr bewusst den Grundsatz zur Diskussion, dass künftig auch militärische Bildungsleistungen angerechnet werden können sollen.
Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.