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preparatory:AB 143328

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-05-03

Wortprotokoll

Ich befürchte, dass ich Frau Nationalrätin Teuscher noch einmal enttäusche. Ich stelle fest, dass der Bundesrat mit Artikel 14 des Tierschutzgesetzes eine Möglichkeit hat, den Import von tierischen Produkten zu verbieten oder an Bedingungen zu knüpfen. Er machte davon bisher in Zusammenhang mit der Problematik der Reptilienhäute aus Indonesien nicht Gebrauch, und zwar deshalb nicht, weil er der Überzeugung ist, dass andere Massnahmen zielführender sind. Mit anderen Massnahmen ist zum Beispiel gemeint, dass das Bundesamt für Veterinärwesen ein Expertenpanel von international anerkannten Spezialisten zusammenstellt, um mit diesem Expertenpanel Empfehlungen für eine tiergerechte Schlachtung von Reptilien zu erarbeiten. Wir können das Problem nicht in der Schweiz und für die Schweiz lösen, sondern es ist eine internationale Angelegenheit.

Zudem leitet die Schweiz im Rahmen von Cites zwei internationale Arbeitsgruppen. Ich weiss nicht, ob die zwischenzeitlich in Funktion getreten sind, aber es gibt sie. Die prüfen sehr kritisch unter diversen Aspekten den internationalen Handel mit diesen besagten asiatischen Schlangen. Weiter sind auch bei der Unctad Bestrebungen im Gang, die Problematik mit der Branche und mit den Ursprungsländern zu thematisieren und Verbesserungen zu erwirken. Wir sind dort beteiligt. Wir engagieren uns. Die ganz konkreten Resultate liegen allerdings zugegebenermassen nicht vor. [PAGE 664]

All diese Anstrengungen auf internationaler Ebene führen aus Sicht des Bundesrates betreffend die Problematik der Reptilienhäute eher zu nachhaltigen Lösungen als ein einseitiges Importverbot der Schweiz. Sie haben richtigerweise festgestellt, dass es zwischenzeitlich eine bedeutende Wirtschaftsbranche gibt, die mit dem Tierschutz eine Vereinbarung abgeschlossen hat. Wir sind sehr daran interessiert, dass Klarheit herbeigeführt werden kann. Wie schnell das geht, liegt nicht alleine am schweizerischen Engagement. Es ist letztlich auch eine WTO-Angelegenheit, also eine internationale Angelegenheit. In diesem Rahmen muss die Lösung gefunden werden können.

Deshalb beantragt Ihnen der Bundesrat, die Motion abzulehnen.