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Gross Andreas · Nationalrat · 2012-03-16

Gross Andreas · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-03-16

Wortprotokoll

Herr Borer hat eine klare Frage gestellt. Er hat am Anfang gefragt, ob vor 1987 in der Schweiz ein Demokratiedefizit bestanden habe. Die Antwort ist ganz klar: Ja, es gab ein Demokratiedefizit. Damit kommen wir auf die Diskussion von Anfang dieser Session zurück, nämlich zum Verhältnis von Gegenvorschlag und Initiative und dem, was der Bürger damit anstellen kann.

Zwischen 1893 und 1987 gab es ein Demokratiedefizit eben insofern, als man dem Parlament gestattete, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten, aber dem Bürger nicht gestattete, zweimal Ja zu sagen zu den verschiedenen Reformvorschlägen, welche die Bürger und das Parlament den Stimmberechtigten unterbreiteten.

Das war der Anfang der Geschichte des manipulativen Gebrauchs der Gegenvorschläge zu Volksinitiativen. Man wollte ganz bewusst wegen dieser Unmöglichkeit des zweimaligen Ja die Befürworter einer Reform spalten. Man hat das auch oft gemacht. Es gibt x Beispiele, wo klar war, dass die Mehrheit der Stimmberechtigten eine Änderung wollte, aufgrund dieses inadäquaten, unangemessenen Verfahrens aber so gespalten wurde, dass die Abstimmung dem Willen jener Minderheit folgte, welche keine Reform wollte.

Deshalb haben die Bundesversammlung und dann auch das Volk nach jahrelangen Diskussionen zwei Schritte gemacht: Sie haben nicht nur das doppelte Ja zu Volksinitiative und Gegenvorschlag beschlossen und eingerichtet, sondern auch die Stichfrage, weil das den Stimmberechtigten [PAGE 531] erlaubt, auszuwählen und die Priorität zwischen einer weitgehenden Reform und einer kleineren Reform zum Ausdruck zu bringen. Frau Geissbühler, die Aufgabe der Demokratie ist nicht nur, einfach zu sein, sondern wir haben gemäss Artikel 34 der Bundesverfassung auch die verfassungsrechtliche Pflicht, ein Verfahren zu wählen, das möglichst allen erlaubt, ihre Position zum Ausdruck zu bringen.

Wenn Sie die Sache mathematisch angehen und rechnen - Sie haben in der Kommission eine sehr schöne Tabelle zu den möglichen Positionen bekommen -, sehen Sie, dass es für einen Stimmberechtigten oder eine Stimmberechtigte dreizehn in sich logische Positionen zu Volksinitiative und Gegenvorschlag gibt. Wenn Sie jetzt machen, was die SVP möchte, wenn Sie also von den zwei Schritten, die 1987 in die richtige Richtung gemacht wurden, einen wieder zurückgehen, indem Sie die Stichfrage aufheben, nehmen Sie vier dieser dreizehn Möglichkeiten weg. Sie erlauben also den Stimmberechtigten nicht mehr, vier dieser dreizehn Positionen einzunehmen und ihre Meinung genau zum Ausdruck zu bringen. Sie machen also eindeutig einen Rückschritt und widersprechen der Verfassung, die es uns auferlegt, allen zu erlauben, ihre genaue Position, ihre Präferenzen und ihre Überzeugungen zum Ausdruck zu bringen.

Weshalb will die SVP das? Das will nicht nur die SVP; daran haben all jene ein Interesse, die die Reformer spalten wollen. Sie geben damit wiederum jenen ein Privileg, die keine Änderung wollen, weil jene, die explizit nur den Gegenvorschlag oder explizit nur die radikale Lösung wollen, diese Präferenz nicht mehr zum Ausdruck bringen können.

Ihr Beispiel, Herr Borer, ist falsch: Es hat nichts mit einer Privilegierung jener zu tun, die zweimal Nein sagen. Sie haben die Möglichkeit der Stichfrage nur für den Fall, dass die Mehrheit der Stimmenden bei beiden Fragen Ja gesagt hat. Nur unter dieser Voraussetzung können dann auch jene, die gar nichts wollen, sagen, was für sie in diesem schlimmsten Fall - gleichsam als das kleinste Übel - doch noch akzeptabel wäre. Und das, Herr Borer, ist ein Zeichen unseres Respekts gegenüber der Minderheit. Diese Leute sind in der Minderheit. Sie brauchen den Kopf nicht zu schütteln, Herr Borer; Sie müssen ihn gebrauchen, das ist wichtig, auch am Freitagmorgen. Aber vielleicht schütteln Sie ihn, bevor Sie ihn gebrauchen, das ist auch möglich.

Wenn Sie es sich also genau überlegen, sehen Sie, dass es so ist: Unter der Voraussetzung, dass Sie bei einer Volksabstimmung in der Minderheit sind, dass Sie bei jenen sind, die nichts wollen, können Sie mit der Stichfrage immer noch sagen, was für sie das am wenigsten Schlechte ist. Das ist ein schönes Zeichen dafür, dass unsere direkte Demokratie beim Verfahren nicht nur niemanden privilegiert, sondern sogar jener Minderheit, die nichts will, gestattet zu sagen, was für sie das kleinere Übel ist.

Ich bitte Sie, keinen Rückschritt zu machen, sonst kommen wir wieder genau dorthin, wo wir nicht hinwollen, nämlich zu einem Verfahren, das Manipulationen erlaubt und die Verfassung missachtet.