Lombardi Filippo · Ständerat · 2010-06-10
Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-06-10
Wortprotokoll
Ich melde mich in meiner Funktion als Mitglied des Auslandschweizerrates und Präsident der Parlamentarischen Gruppe Auslandschweizer. Als ich die Interpellation von Kollege Recordon zur Kenntnis nahm, war ich ein bisschen besorgt. Die Erklärungen, die er hier selber abgegeben hat, tendieren aber dazu, nicht das System als solches als eine Gefahr für die Demokratie zu bezeichnen, sondern allenfalls noch weitere Bestrebungen für die Sicherheit des Systems zu fordern. In dem Sinne kann ich dafür Verständnis haben.
Allerdings möchte ich unterstreichen, dass die Bestrebungen, die elektronischen Abstimmungen einzuführen, die zurzeit von der Bundeskanzlei zusammen mit Pilotkantonen durchgeführt werden, eine sehr hohe Bedeutung haben. 1992 wurde das Korrespondenzstimmrecht für Auslandschweizer eingeführt. Das hat positive Folgen gehabt. Heute sind 120 000 unserer Auslandschweizer für solche Abstimmungen registriert. Aber dieses Recht stösst auf praktische Hürden. Die Korrespondenz ist nicht überall so einfach, insbesondere wenn es um Wahlen geht, und umso mehr, wenn es um zwei Wahlgänge geht, indem die Zeit zwischen dem ersten und dem zweiten Wahlgang zu kurz ist, sodass nicht rechtzeitig gewählt werden kann. Als ich übrigens zum ersten Mal in diesen Rat gewählt wurde, versuchte jemand, meine Wahl für ungültig erklären zu lassen, weil die Auslandschweizer in den Vereinigten Staaten ihre Wahlzettel für den zweiten Wahlgang nicht rechtzeitig bekommen hatten. Ich wurde allerdings trotzdem gewählt; das ist mir in Erinnerung geblieben.
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Seit 2005 werden im Kanton Zürich E-Voting-Versuche gemacht. Als erster Kanton öffnete Neuenburg 2008 die Möglichkeit der elektronischen Abstimmung für Stimmberechtigte im Ausland; jetzt sind es drei Pilotkantone, die das bereits eingeführt haben: Neuenburg, Genf und Basel-Stadt. Total sind es, wenn meine Zahlen stimmen - wir werden es dann hören von der Bundeskanzlerin -, mehr als 26 000 Stimmbürger im Ausland, die bereits zur Stimmabgabe berechtigt sind. Die Erfahrungen, die man macht, sind positiv; z. B. haben im März 2005 fast 40 Prozent der stimmberechtigten Auslandgenfer von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, und in Basel-Stadt betrug der Anteil der elektronisch stimmenden Auslandbürger sogar 47 Prozent - also eine vielversprechende Zukunft. Für die nächsten zwei Jahre sind viele weitere Kantone angemeldet, die sich an diesem Projekt beteiligen möchten: Bern, Luzern, Uri, Obwalden, Nidwalden, Zürich, Freiburg, Solothurn, Schaffhausen, St. Gallen, Graubünden, Aargau und Thurgau - es fehlt leider nur das Tessin -; insgesamt könnten bis Ende 2012 fast 90 000 Auslandschweizer davon Gebrauch machen. Das wären schon mehr als drei Viertel der insgesamt 120 000. Die Bundeskanzlei hatte ursprünglich 60 000, also die Hälfte, als Ziel angegeben.
Es ist also eine positive Entwicklung. Ich bin mit Herrn Recordon einverstanden, dass die absolute Sicherheit gewährleistet werden muss, aber es muss auch gesagt werden, dass es eine positive Entwicklung ist, die unsere Unterstützung bekommen sollte.