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Casanova Corina · 2010-06-10

Casanova Corina · Graubünden · 2010-06-10

Wortprotokoll

Nach dem Scheitern der KVG-Revision Managed Care, zweiter Teil in der Herbstsession 2008 hat der Bundesrat am 1. Juli 2009 eine Anpassung der Verordnung über die Krankenversicherung verabschiedet. Diese ist am 1. Oktober 2009 in Kraft getreten. Sie sieht eine periodische Überprüfung der Aufnahmebedingungen alle drei Jahre, eine Preisüberprüfung bei jeder Indikationserweiterung für ein Arzneimittel sowie neue Regelungen bezüglich des Preisabstandes von Generika zu Originalpräparaten vor. Gleichzeitig ist eine Erweiterung des Länderkorbs auf die Nachbarländer, mit Ausnahme von Italien, beschlossen worden. Schliesslich wird bei Originalpräparaten und Generika eine ausserordentliche Preisüberprüfung durchgeführt, gestützt auf den Auslandpreis und den erweiterten Länderkorb. Für die Generika gilt dabei die Regel, dass die bis zum 1. Oktober 2009 in die Spezialitätenliste aufgenommenen Generika als wirtschaftlich gelten, falls ihre Fabrikabgabepreise 10 Prozent tiefer sind als das Durchschnittspreisniveau der dazugehörenden Originalpräparate in den sechs Referenzländern; das sind Deutschland, Dänemark, Holland, Grossbritannien, Frankreich und Österreich. Dank dieser Massnahmen weisen alle Arzneimittel, die in der Spezialitätenliste aufgeführt sind, gegenüber dem Ausland vergleichbare Preise auf.

Nachdem der Bundesrat alle kostensenkenden Elemente der gescheiterten Vorlage aufgenommen hat, erachtet er das Anliegen als erfüllt und beantragt deshalb im Bericht, den Vorstoss abzuschreiben.

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