preparatory:AB 143715
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-06-10
Wortprotokoll
Sie mögen sich erinnern, dass im Nationalrat zahlreiche Vorstösse auf Strafverschärfungen, Änderungen des Strafgesetzbuches usw. eingereicht worden sind. Mit dieser Motion verlangt Frau Fiala, dass die Strafandrohung in Bezug auf den Konsum von Kinderpornografie erhöht werde.
Selbstverständlich teilen wir im Grundsatz die Besorgnis in diesem Zusammenhang; das ist unbestritten, das ist keine Frage. Aber ich möchte immerhin darauf hinweisen, dass das Problem mit einer Verschärfung der Strafandrohung, wie sie die Motion will, natürlich nicht gelöst wird. Sie wissen, es handelt sich um eine weltweite Erscheinung und hängt nicht so sehr mit dem Strafrahmen im StGB zusammen. Es sind vielmehr andere Mechanismen, die hier Probleme bereiten. Ich verweise auf Probleme im Zusammenhang mit dem Internet: die Anonymität, die Einfachheit der Nutzung und des Zugangs. Der Bundesrat hat in der Zwischenzeit im Rahmen der neuen Strafprozessordnung ja auch schon verschiedene Massnahmen getroffen, beispielsweise Änderungen bei den verdeckten Ermittlungen und bei der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs. Künftig sollen die verdeckte Ermittlung und die Telefonüberwachung auch bei Verdacht auf einen Verstoss gegen Artikel 135 oder gegen Artikel 197 Absatz 3 StGB möglich sein. Es geht also nicht nur um den Strafrahmen, sondern insbesondere auch darum, die Mittel der Strafverfolgung zu verbessern; das muss man sehen. Ich erinnere auch daran, dass die Gerichte selbst schon noch einiges tun könnten. Denn der Strafrahmen, wie er jetzt im StGB vorhanden ist, wird häufig nicht ausgeschöpft. Das war noch etwas zur Ausgangslage.
Wenn wir eine Änderung beantragen, so eben deshalb: Diese Fragen sollen in einen Gesamtzusammenhang gestellt werden. Sie mögen sich erinnern, wir haben einmal zahlreiche Motionen in Prüfungsaufträge umgewandelt. Das war, wenn ich mich richtig erinnere, in der Herbstsession des vergangenen Jahres. Wir haben gesagt, man könne nicht sozusagen im Schnellzugstempo irgendwelche isolierten StGB-Änderungen vornehmen.
Der Bundesrat hat ja erklärt, er werde sich zum einen mit diesen Fragen beschäftigen, mit dem Sanktionenkatalog im Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches, und dass er zum andern einzelne Sanktionen im Besonderen Teil des Strafgesetzbuches prüfen werde. Deshalb schlagen wir Ihnen in Fortsetzung der Praxis, die wir in der Kommission für Rechtsfragen bei den erwähnten Motionen angewandt [PAGE 596] haben, vor, das Anliegen in einen Prüfungsauftrag umzuwandeln. Dann kann man das in das Gesamtpaket einpacken.
Ich ersuche Sie, diesen Überlegungen der Kommission zu folgen.