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Graber Konrad · Ständerat · 2013-09-23

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2013-09-23

Wortprotokoll

In der Wintersession 2011 hat der Nationalrat die Vorlage zum Mehrwertsteuer-Einheitssatz an den Bundesrat zurückgewiesen, damals entgegen der Meinung des Ständerates, und den Bundesrat aufgefordert, stattdessen eine Vorlage mit zwei Steuersätzen vorzulegen, wobei Nahrungsmittel, Gastgewerbe und Hotellerie dem reduzierten Satz zu unterstellen seien. Am 30. Januar 2013 hat der Bundesrat dem Parlament nun eine Vorlage im Sinne dieses Auftrages unterbreitet, bestehend aus einem Entwurf zur Änderung des Mehrwertsteuergesetzes und einem Bundesbeschluss für eine Verfassungsänderung, die gemäss Bundesrat für die Einführung des reduzierten Satzes für die Hotellerie notwendig wäre. Es handelt sich um die Vorlagen 6 und 7, die zusammen mit der Zusatzbotschaft 08.053 vorgelegt worden sind.

Obschon der Bundesrat den Auftrag des Nationalrates erfüllt hat, beantragt er, das aktuelle Dreisatzmodell beizubehalten und sich bei dieser Reform des Mehrwertsteuergesetzes auf die übrigen vorgeschlagenen Änderungen zu beschränken. Diese Änderungen gehen auf parlamentarische Vorstösse zurück, vor allem die Wiedereinführung der Margenbesteuerung für Kunstobjekte, sie betreffen die steuerliche Erleichterung der Zusammenarbeit der Gemeinwesen und die Verlängerung der Verjährungsfrist, oder sie sind gesetzessystematisch bedingt.

Die Motion 13.3362 ist ebenfalls Gegenstand unserer heutigen Beratung. Sie umfasst drei Punkte:

1. die umstrittenen Bestimmungen der Vorlage 6, mit Ausnahme der Frage der Steuersätze;

2. die Empfehlungen des Mehrwertsteuer-Konsultativgremiums;

3. die Anliegen von zwei in der WAK-NR sistierten parlamentarischen Initiativen, nämlich der parlamentarischen Initiative Frick 11.440, "Keine Mehrwertsteuer auf Gönnerbeiträgen an gemeinnützige Organisationen", und der parlamentarischen Initiative Triponez 02.413, "Berufsunfallverhütungsmassnahmen. Ausnahme von der Mehrwertsteuerpflicht".

Der Bundesrat beantragt die Annahme dieser Motion.

Weil sie politisch mehrfach diskutiert worden ist, möchte ich gerne noch kurz auf die Frage der mehrwertsteuerlichen Behandlung der Rega eingehen. Wir haben diese Frage in der Kommission bereits mehrmals diskutiert, auch im Vorfeld der Behandlung dieser Kommissionsmotion. Diesmal hat die Verwaltung die Ausgangslage dargelegt.

Umstritten ist bei der Frage betreffend die Rega, ob es sich um einen Leistungsaustausch handelt; dies wurde in einem Fall vom Gericht so entschieden. Dafür spricht, dass Gönner ihren Beitrag leisten, damit sie bei einem Notfall in den Bergen gerettet werden. In einem solchen Fall müssen die Gönnerbeiträge versteuert werden. Falls dies in Zukunft politisch geändert werden soll, müsste im Gesetz eine neue Ausnahme vorgesehen werden. Dagegen spricht, dass die Rega noch andere Dienstleistungen erbringt als diese, die eigentlich dem Versicherungsgedanken entspricht. Denkbar wäre aber auch, dass vonseiten der Unternehmen, die solche Luftrettungsleistungen erbringen, anders kommuniziert wird, sodass bei den Gönnern nicht mehr der Eindruck erweckt wird, sich für einen bestimmten Fall versichern zu können. Bei einer anderen Kommunikation wäre es möglich, die Beiträge als Spende anzusehen. Vielleicht wird sich eine Lösung auf dem Praxisweg anbieten. Alternativ dazu könnte das Problem auch über eine neue Ausnahme geregelt werden. Es gilt nun, diese Frage im Rahmen der Behandlung der Motion einer definitiven Lösung zuzuführen.

Nun noch zur hängigen Vorlage 08.053, insbesondere zu den Vorlagen 2, 3 und 5: Im Zusammenhang mit früheren Revisionen des Mehrwertsteuergesetzes sind die Vorlagen 2, 3 und 5 noch hängig und zu erledigen. Auf Antrag der WAK-NR hat der Nationalrat am 18. Juni 2013 einstimmig Abschreiben der Vorlage 2 sowie Nichteintreten auf die Vorlagen 3 und 5 beschlossen. Die Finanzkommission des Ständerates hat uns dazu einen Mitbericht abgegeben. Die Finanzkommission ist ebenfalls skeptisch gegenüber dem Zweisatzmodell, da sie darin keine massgebliche Vereinfachung sieht. Zudem ist es ihr ein Anliegen, dass bei einer allfälligen Reform die Kostenneutralität gewahrt wird.

Die Kommission hat sich nach einer kurzen Diskussion den Beschlüssen des Nationalrates einstimmig angeschlossen. Beim zur Diskussion stehenden Zweisatzmodell besteht ein Missverhältnis zwischen Mehrwert und Aufwand. Es waren erneut unterstützende Aussagen zu einem Einsatzmodell zu verzeichnen; dieses Modell wurde aber bereits früher abgeschrieben.

Ihre Kommission beantragt Ihnen also Folgendes: bei der Vorlage 2 Abschreibung, weil die Räte bereits auf die Vorlage eingetreten sind; bei den Vorlagen 3, 5, 6 und 7 Nichteintreten. Bei der Motion 13.3362 der WAK-NR empfiehlt Ihnen Ihre Kommission Zustimmung. Es handelt sich praktisch um ein Sammelgefäss für sämtliche aus dieser Vorlage noch resultierenden Anliegen. Ich bitte Sie, diesen Anträgen zu folgen.