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Hess Hans · Ständerat · 2013-09-23

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2013-09-23

Wortprotokoll

Sie erinnern sich: Bei der ersten Runde der Beratung sind vier Differenzen entstanden. Letzte Woche, in der zweiten Runde, haben wir entschieden, die kleine Differenz beim Titel des 7. Abschnitts zu bereinigen; bei den anderen drei Differenzen, es ging um die Artikel 4, 7 und 10, haben wir Festhalten beschlossen beziehungsweise eine Anpassung des Textes vorgenommen. Sie stimmten den entsprechenden Anträgen am 16. September einstimmig zu.

Der Nationalrat hat am 19. September bei Artikel 4 Buchstabe a Ziffern 1 und 2 eine Präzisierung vorgenommen, um deutlich zu machen, dass es bei diesem Gesetz in erster Linie um Sicherheitsdienstleistungen geht, die "in einem komplexen Umfeld" erbracht werden. Er hat damit eine Formulierung aufgenommen, die auch im Internationalen Verhaltenskodex für private Sicherheitsdienstleister verwendet wird. Damit wird dem Anliegen, dass völlig unproblematische Sicherheitsdienstleistungen hier nicht erfasst werden sollen, Rechnung getragen. Bei allen anderen Punkten hat uns der Nationalrat zugestimmt.

Die Kommission ist sich bewusst, dass es sich bei der Formulierung "in einem komplexen Umfeld" um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt, was bei der Auslegung Schwierigkeiten mit sich bringen könnte. Luzius Mader, Vizedirektor des Bundesamtes für Justiz, hat uns anlässlich unserer Kommissionssitzung aber versichert, dass in der Verordnung Umschreibungen vorgenommen werden sollen, die Klarheit schaffen. Vielleicht kann uns Frau Bundesrätin Sommaruga erklären, welchen Spielraum das Gesetz für routinemässig und unproblematisch zu erbringende Sicherheitsdienstleistungen gewährt.

Wir befinden uns in der dritten Runde der Differenzbereinigung; es verbleiben zwei Differenzen. Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, die beiden Differenzen zu bereinigen und dem Nationalrat zu folgen. [PAGE 839]

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