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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2001-09-24

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2001-09-24

Wortprotokoll

Nicht nur Radiosender geben über Radarkontrollen Auskunft. Auch mittels SMS-Botschaften, über Pager oder per Telefon werden Standorte mobiler Radarkontrollgeräte bekannt gegeben. Diese Bekanntgabe hat Nachteile, aber sie hat auch Vorteile. Nachteilig ist, dass ein potentieller Raser oder eine potentielle Raserin die Geschwindigkeit nur gerade am Ort der Kontrolle dämpft, nachher wieder losbraust und nicht stets mit einer Kontrolle rechnet.

Der Vorteil ist, dass im Raum der Kontrolle korrekt gefahren wird. Auch die Behörden nutzen diesen Präventiveffekt, indem sie zum Teil Radargeräte bewusst auffällig platzieren. Es gibt sogar Tafeln, auf denen ganz offiziell "Achtung, Radarkontrolle" steht. Denn das Ziel einer solchen Kontrolle ist ja nicht, möglichst viele Bussen einheimsen zu können, sondern dass anständig und korrekt gefahren wird.

Nach Strassenverkehrsrecht ist die Warnung von Verkehrsteilnehmern durch Dritte denn auch nicht verboten. Das Bundesgericht hat die Zulässigkeit der Warnung bestätigt, weil die Durchführung und der Ablauf der Radarmessung selber nicht beeinträchtigt werden. Der Entscheid bezog sich allerdings nicht auf ein Lokalradio, sondern auf eine Privatperson.

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