Leuthard Doris · Bundesrat · 2013-09-25
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2013-09-25
Wortprotokoll
Ich bin natürlich gespannt, was der Präsident der Finanzkommission dann bezüglich der Höhe des Verpflichtungskredites macht. Ich gebe nicht mehr Geld aus und werde selbstverständlich der Kommission auch im Detail alle Verträge und Entwürfe vorstellen. Mein Rücken, Herr Ständerat Theiler, ist ziemlich stark - ich mache schon ziemlich lange Training.
Wir haben ein entsprechendes Gesetz; Artikel 7a RVOG besagt, dass der Bundesrat mit Staatsverträgen - also völkerrechtlichen Verträgen -, die von Bedeutung sind, ins Parlament kommt bzw. dass er für völkerrechtliche Verträge von beschränkter Tragweite selber zuständig ist. Darum geht es; wir setzen das Gesetz um. Das Parlament fällt den Grundsatzentscheid. Sie sagen erstens, ob wir überhaupt bauen sollen, und Sie haben zweitens die Finanzhoheit; Sie sagen, wie viel Geld wir über den Verpflichtungskredit ausgeben dürfen. Alles andere ist zuerst einmal operatives Geschäft. Sie dürfen jetzt gerne auch in meinen Verhandlungen mitdiskutieren, welche Breite welche Tunnel haben sollen. Das steht dann in diesem Umsetzungsvertrag; es sind sehr viele technische Details. Darüber verhandle ich ja auch nicht selber, ich weiss ja gar nicht, wie diese Details aussehen. Im Memorandum of Understanding ist schon vieles festgehalten. Sie dürfen das in den Kommissionen gerne sehen. Wenn es geht, haben wir es im Oktober oder November im Entwurf, und ich hoffe, dass ich es im Dezember abgeschlossen habe.
Es ist mir nicht bekannt, dass Sie jemals gesagt hätten, ein Staatsvertrag zu den HGV-Anschlüssen müsse ins Parlament. Beim Projekt Ceva Genf sind wir auch in Verhandlungen, da gibt es auch Investitionen im Ausland, da ist auch kein entsprechender Antrag vorgebracht worden. Also wenn schon, müssten Sie bei allen solchen Investitionen im Ausland sagen, dass Sie dem Bundesrat nicht so richtig trauen, wenn es darum geht, wie er das Geld ausgibt, und dass Sie sich deshalb einbringen. Dann ist es ein Staatsvertrag, der durch beide Kammern muss. Das bedeutet einen Zeitbedarf von einem Jahr. Das ist aus meiner Sicht weder sachlich angemessen noch auf der heutigen gesetzlichen Grundlage basierend.
Deshalb: Haben Sie ein bisschen Vertrauen in den Bundesrat. Wir gehen mit dem uns anvertrauten Geld sehr sorgfältig um, wir beantragen ja auch KAP und Ausgabenverzichte. Ich schaue auf jede Million und jeden Franken. Wir sehen ja dann bei der Vorlage 2, ob Sie viele Millionen zusätzlich ausgeben wollen oder nicht.