Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-09-16
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-09-16
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, bei diesem Artikel kurz nochmals Absatz 3 anzuschauen, weil er - der Kommissionssprecher hat es auch gesagt - nicht unwesentlich ist: "Die Kantone können weitere Integrationskriterien vorsehen." Einfach, dass Sie das im Bewusstsein haben. Ich habe Ihnen dazu beim Eintreten gesagt: Es hat natürlich verfassungsmässige Grenzen, aber ein Kanton kann z. B. verlangen, dass man die Sprache des Wohnortes sprechen muss und nicht eine andere Landessprache. Deshalb haben wir darauf verzichtet, das hier vorzusehen, weil [PAGE 753] wir sagen, dass die Kantone das zusätzlich bestimmen können.
Dann bitte ich Sie, noch kurz einen Blick auf Absatz 2 zu werfen, weil er auch nicht unwesentlich ist. Man sagt: Man muss von diesen Integrationskriterien auch abweichen können, respektive man muss der Situation von Menschen mit einer Behinderung oder mit einer Krankheit Rechnung tragen. Oder - der Nationalrat hat das hier eingefügt - wenn andere gewichtige persönliche Umstände das Erfüllen eines Kriteriums nicht ermöglichen, muss man diesen auch Rechnung tragen. Es ist wichtig, dass Sie das wissen. Auf dieser Basis hat dann der Nationalrat gesagt, dass er weiter gehen möchte als der Bundesrat. Der Bundesrat verlangt die Fähigkeit, sich in einer Landessprache zu verständigen. Der Nationalrat möchte, dass man sich gut verständigen kann, und hat das Wort "gut" eingefügt. Er hat gesagt, er möchte nicht nur eine Verständigung beim gesprochenen Wort, sondern auch bei der Schrift. Der Bundesrat kann das unterstützen, im Hinblick darauf, dass man der Unfähigkeit dazu mit Absatz 2 Rechnung tragen könnte, z. B. bei Personen, die aufgrund von Analphabetismus, von Illettrismus oder anderen gewichtigen persönlichen Umständen eines dieser Kriterien nicht erfüllen können. Von daher kann man hier aus Sicht des Bundesrates dem Nationalrat folgen, das ist vertretbar.
Die Mehrheit Ihrer Kommission sagt jetzt, man solle die Schriftlichkeit weglassen. Ich sage Ihnen einfach, was sich der Bundesrat vorgestellt hat, am Schluss wird man das ja in der Ausführungsverordnung konkretisieren. Die Sicht des Bundesrates ist, dass man eine Landessprache so gut verstehen muss und sich in ihr auch hinreichend gut ausdrücken können muss, dass man sich im Alltag angemessen verständigen kann und in der Lage ist, die politischen Rechte auszuüben.
Nun kann man sagen, als Analphabet könne man die politischen Rechte nicht ausüben, weil die Möglichkeit fehle, sich schriftlich auszudrücken; dasselbe gilt bei Illettrismus. Man kann aber auch sagen: Jemand, der die politischen Rechte versteht, kann am Schluss ein Ja hinschreiben, auch wenn er das Abstimmungsbüchlein nicht lesen oder nicht ganz verstehen kann. Es könnte allerdings sein, dass das auch bei Schweizerinnen und Schweizern manchmal vorkommt, obwohl wir uns sehr bemühen, die Abstimmungsbüchlein verständlich zu formulieren. (Heiterkeit) Wir investieren da wirklich sehr viel, das kann ich Ihnen sagen. Aber jedenfalls hat der Bundesrat hier aus diesem Grund eine gewisse Flexibilität und Offenheit gezeigt, denn er sagte sich, in der Ausführungsverordnung werde dem Anliegen Rechnung getragen, dass man sich gut verständigen können müsse.
Herr Stadler macht nun einen Kompromissantrag mit der Formulierung "genügend verständigen". Ich bin jedoch der Meinung, Sie könnten sich hier durchaus der Kommissionsmehrheit anschliessen. Die Voraussetzungen wären damit nach wie vor erfüllt: Es braucht eine Verständigung im Alltag und die Möglichkeit, die politischen Rechte auszuüben. Darum geht es ja. Ob jetzt "Wort und Schrift" bzw. Rede und Schreibe gegeben sein müssen - ich glaube nicht, dass das entscheidend ist. Das Wichtigste ist jedoch, was immer Sie entscheiden, dass die Möglichkeit besteht, gewichtigen persönlichen Umständen Rechnung zu tragen.
Abschliessend noch etwas: Wir sollten das Bild der einbürgerungswilligen Personen nicht unnötig einengen, es gibt darunter auch Akademikerinnen und Akademiker. Ich sage dies, damit wir nicht auf einmal das Gefühl haben, es seien alles Personen, die nie zur Schule gegangen und die unfähig seien. Es gibt die ganze Palette. Aber wo gewichtige persönliche Umstände die Erfüllung eines der Kriterien erschweren oder verunmöglichen, wollen wir dem Rechnung tragen. Das scheint mir ganz wichtig zu sein.
Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen, damit haben Sie das abgedeckt, was hier wichtig ist.