Diener Lenz Verena · Ständerat · 2013-09-16
Diener Lenz Verena · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2013-09-16
Wortprotokoll
Das heutige Bürgerrechtsgesetz ist nicht mehr zeitgemäss und hat durch die zahlreichen Teilrevisionen stark gelitten. Ich unterstütze darum die Totalrevision, die auch Gelegenheit bietet, aktuelle Fragen zu koordinieren und zu beantworten. Dazu gehören für mich unter anderem auch die Rollenteilung von Bund und Kantonen oder eben die politisch umstrittene Frage, wie die Kriterien der Integration definiert werden sollen.
Für mich muss der Integrationsgrad primär als Entscheidungsgrundlage für eine Einbürgerung dienen. Die Länge des Aufenthaltes in unserem Land ist für mich klar untergeordnet. Denn sie sagt wenig bis nichts aus über die Integration und die Verbundenheit mit unserer Bevölkerung und mit unserem Land. Klare verbindliche Vorgaben, insbesondere was die Sprachenkenntnisse betrifft, scheinen mir darum absolut zentral zu sein. Mein Credo für die vorliegende Totalrevision lautet denn auch: Wer sich gut integriert, soll schnell und unkompliziert eingebürgert werden können, und zwar als vollwertiges Mitglied unserer Gesellschaft, weil das ein gegenseitiger Gewinn ist. Ich lehne darum eine pauschale Verlängerung der Fristen als zusätzliche Einbürgerungshürde entschieden ab. Im Gegenteil, ich unterstütze die doppelte Anrechnung der Lebensjahre zwischen dem 10. und dem 20. Altersjahr, weil wir gut daran tun, den jungen Menschen unser Interesse an ihrer staatlichen Mitwirkung zu zeigen. Da teile ich nicht die Ansicht von Kollege Föhn. Ich glaube nicht, dass die jungen Menschen primär die Integration über ihre Eltern und Familien erleben; die erleben die Integration in der Schule, in den Vereinen, mit den Kollegen, und daran haben wir höchstes Interesse.
Für mich ist selbstverständlich, dass im Gegenzug die verbindlichen Integrationsanforderungen auch für die erleichterte Einbürgerung gelten müssen. Dazu gehören für mich neben der Sprache auch die Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung, soweit die Umstände dies nicht verhindern. Ich denke da an Behinderungen oder auch an Krankheiten.
Eine wichtige Entscheidung ist auch, dass die Integration des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin mitberücksichtigt werden muss. So dürfte zum Beispiel ein Mann, der seine Frau an der Integration hindert, nicht mehr eingebürgert werden. Das scheint mir eine zeitgemässe Antwort auf die Integrationsfrage und auch auf die Rollenteilung in den Familien.
Einheitlicher, transparenter, koordinierter und mit den richtigen Anreizen versehen sollte das revidierte Bürgerrechtsgesetz werden. Ich meine, diese Vorlage bietet diese Chance. Die Frage ist, ob wir diese Chance nutzen. Wenn ich alle diese föderalen Einwände sehe, mit denen die Wohnsitzfristen wieder auf fünf Jahre erhöht werden sollen, dann bin ich nicht sicher, ob das die glasklaren Regeln, um Kollege Föhn zu zitieren, ermöglicht und die Transparenz erhöht oder ob dann diese föderale Ungleichheit dazu führt, dass wir am Schluss eben wieder eine grosse Vielfalt haben und damit eben auch eine grosse Unsicherheit, welche Rahmenbedingungen jetzt wirklich für die Integration und die Einbürgerung gelten.
Ich bin mir aber sicher, dass alle unsere Gesetzgebungsarbeiten allein nicht genügen werden. Die Kantone sind parallel dazu gehalten, ihre Integrationskriterien - bei aller föderaler Freiheit - anzugleichen, und allfällige Vollzugsprobleme [PAGE 738] können mit keiner Gesetzgebung verhindert werden. Dafür tragen die Gemeinden und die Kantone die Verantwortung.
Und zu guter Letzt: Mehr als 750 000 Ausländerinnen und Ausländer würden heute die Voraussetzungen zur Einbürgerung schon erfüllen. Sie verzichten darauf. Warum? Ist das wirklich im Interesse unseres Landes? Es zeigt auf jeden Fall: Nicht alle wollen um jeden Preis unseren Schweizer Pass. Das sollten wir im Rahmen unserer heutigen Diskussion vielleicht auch im Hinterkopf behalten.
Ich bin für Eintreten. Ich bin für stark fordernde Kriterien in Bezug auf die Integration. Und ich bin für Grosszügigkeit, was die Aufenthaltsdauer in unserem Land betrifft.