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Minder Thomas · Ständerat · 2013-09-16

Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-09-16

Wortprotokoll

Das Schweizervolk will das Bürgerrechtsgesetz klar verschärfen. Der Nationalrat will dies auch, doch der Bundesrat und die SPK wollen es nicht. Schauen Sie sich die Fahne an; es fällt Ihnen dann auf, dass Kollege Föhn und meine Wenigkeit oftmals alleine für eine Verschärfung eingestanden sind. Beim Hauptartikel 12 wurde die Minderheit noch von drei weiteren Kommissionsmitgliedern unterstützt - mehr lag nicht drin.

Gemäss Artikel 12 ist für die Kommissionsmehrheit eine einzubürgernde Person dann integriert, wenn sie "sich im Alltag in einer Landessprache gut zu verständigen" weiss. Die Minderheit möchte, dass sich diese Person in einer Landessprache auch gut "in Wort und Schrift" - und nicht nur mündlich - verständigen kann. Dem Bundesrat genügt es sogar, wenn sich diese Person in einer Landessprache "verständigen" kann. Sie muss es nicht einmal gut können; das Wort "gut" fehlt. Der Bundesrat ist bereits zufrieden, wenn zu einer Teilnahme am Wirtschafts- und Bildungsleben nur der Wille vorhanden ist. Salopp formuliert heisst das, dass es dem Bundesrat genügt, wenn diese Person Bewerbungen verschickt, um integriert zu sein. Die Kommissionsminderheit bei Artikel 12 will, dass sich diese Person selbst weiterbildet und für sich selbst finanziell sorgt, indem sie eben arbeiten muss. Zudem will die Minderheit auch, dass diese Person am sozialen Leben teilnimmt.

Ich bitte Sie also schon jetzt, den Fokus auf die verschiedenen Minderheitsanträge zu legen, wenn Sie die Bürgerrechte verschärfen wollen. [PAGE 739]

Den Schweizer Pass zu bekommen sollte der letzte Akt einer längeren Phase der Integration sein, das sogenannte Tüpfelchen auf dem i. Um den roten Pass zu erlangen, sollte der Ausländer trainieren, sich bemühen, lernen, kämpfen, um alsdann einmal topintegriert - so wie der Sportler - die Ziellinie der Einbürgerung zu passieren. Symbolisch muss das Erlangen des Schweizer Passes der Marathon sein; es darf nicht die Kurzstrecke sein. Auch der Steeple-Lauf, mit den Hürden und dem Wassergraben, versinnbildlicht die Art, wie ich mir die Integration und das Erlangen des Schweizer Passes vorstelle. Auch der Film "Die Schweizermacher" aus dem Jahr 1978, mit Emil - Sie werden sich erinnern -, ist mir in diesem Zusammenhang noch gut in Erinnerung, zeigt er doch exemplarisch den Geist, den es braucht, um die Hürden zu überwinden.

Bei der ganzen Debatte in der SPK habe ich diesen Geist nicht gespürt. Die Kommissionsmehrheit will eine möglichst hürdenfreie Einbürgerung. Die Anzahl der eingebürgerten Personen - in den letzten zehn Jahren rund 40 000, Sie haben es von Kollege Engler gehört - ist Indiz, dass zurzeit sehr leger eingebürgert wird. Noch legerer bürgert zurzeit das Bundesgericht ein. Sie kennen den Fall der zwei ausserehelichen Kinder eines Türken, welche vom Bundesgericht den Schweizer Pass zugesprochen erhalten haben, obwohl der eingebürgerte Vater eine Scheinehe führte. Die beiden Mädchen waren zudem noch nie in der Schweiz wohnhaft. Diesen Fall sollten wir uns im Hinblick auf diese Revision in Erinnerung rufen. Er bestätigt, eindrücklicher könnte er nicht sein, dass die Verschärfung dringend notwendig ist. Er bestätigt aber auch, dass ein Gesetz mit Fehlern und Lücken vom Bundesgericht mit den entsprechenden Folgen angewendet wird. Über solche Einbürgerungen schüttelt die ganze Schweiz nur den Kopf. Auch wenn der Hauptfehler beim Kanton Solothurn lag, indem man dort diesen Türken fälschlicherweise eingebürgert hatte, zeigt der Fall doch exemplarisch, welche Folgen ein schlechtes Bürgerrechtsgesetz hat. Ein zu larges Bürgerrechtsgesetz führt unweigerlich zu noch unverständlicheren Einbürgerungen.

Erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang eine Vorbemerkung zu Artikel 15 Absatz 2: Wir sollten uns überlegen, ob es nicht sinnvoller wäre, bei den Gemeindeversammlungen, an welchen es um die Einbürgerungen geht, die nichteingebürgerten Ausländer vom Stimmrecht auszuschliessen. Bekanntlich gibt es Gemeinden und Kantone, welche das Stimmrecht für Ausländer kennen, so der Kanton Jura und der Kanton Neuenburg. In meinen Augen ist es falsch, dass diese Gruppe bei der Einbürgerung, möglicherweise bei ihren eigenen Landsleuten, mitbestimmen kann. In einer kleinen Gemeinde müssten diese nur gerade den Freundeskreis gut mobilisieren, und schon würden sie eine Mehrheit an die Gemeindeversammlung bringen. Die Bestrebungen in den Kantonen, das Ausländerstimmrecht einzuführen, sind nach wie vor sehr stark. In zehn Kantonen wurde darüber bereits abgestimmt.

Wenn wir hier diese Vorlage nicht verschärfen und unklare Formulierungen im Gesetz haben, so müssen wir damit rechnen, dass das Bundesgericht die Einbürgerungen ausspricht und nicht mehr die Gemeinden. Wir müssen als Gesetzgeber die Leitplanken in Sachen Integration setzen und dürfen das nicht das Bundesgericht tun lassen. Belassen wir in diesem Gesetz zu viel Spielraum, so müssen wir uns über solche Entscheide wie kürzlich in Lausanne nicht wundern.

Helfen Sie bitte mit, dass es wieder ein richtiger Ansporn ist, das Schweizer Bürgerrecht, den roten Pass zu bekommen.

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