Stöckli Hans · Ständerat · 2013-09-16
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-09-16
Wortprotokoll
Tatsache ist, dass seit fünf Jahren, seit 2008, die Zahl der Einbürgerungen in der Schweiz rückläufig ist. Wir haben den Cap überschritten, und jetzt wird auch ohne Revision des Bürgerrechtsgesetzes erheblich weniger eingebürgert. Dementsprechend glaube ich, aus den Zahlen heraus ergibt sich keine dringende Notwendigkeit, wie vorhin ausgeführt wurde, die Voraussetzungen erheblich zu verschärfen. Es ist aber richtig - und dementsprechend bin ich auch der Meinung, dass man auf die Vorlage eintreten soll -, dass es Verbesserungen gibt, denn das Gesetz hat Lücken. Es ist richtig, dass man die neuen Formulierungen wählt, ohne aber insbesondere die vom Nationalrat beschlossenen Verschärfungen ins Gesetz aufzunehmen.
Die gute Seite liegt darin, dass man eine Harmonisierung der Wohnsitzfristen innerhalb der Kantone, des Bundes erreicht. Das wird zum Reduzieren des Aufwands führen, dass man eine Kohärenz zwischen dem Ausländergesetz und dem Bürgerrechtsgesetz herstellt, insbesondere bezüglich der Integrationsgrade und der Sprachkenntnisse, dass man auch eine klare - Herr Föhn - Definition der Integrationskriterien vornimmt. Für mich etwas schwierig nachvollziehbar ist die Tatsache, dass jetzt generell Permis C als formelle Voraussetzung verlangt wird. Das ist aber eine Antwort auf die Aussagen, die betreffend die vorläufig Aufgenommenen gemacht wurden. Eine Person, die vorläufig aufgenommen worden ist, kriegt keine C-Bewilligung, wenn sie sich nicht wirtschaftlich selbstständig erhalten hat. Dementsprechend dient dieses Kriterium dazu, diesen Überlegungen gerecht zu werden. Diese neue Lösung mit Permis C hat aber auch grosse Nachteile, insbesondere bei Jugendlichen, dessen muss man sich bewusst sein. Solche, die vorläufig aufgenommen worden sind, würden jetzt, wenn eine achtjährige Frist ins Gesetz aufgenommen würde, a priori schlechtergestellt werden, und dementsprechend werde ich den Antrag Janiak unterstützen. Dieser Antrag sieht vor, dass für Leute, die 25-jährig oder jünger sind, wenn sie das Gesuch stellen, nicht die C-Bewilligung erforderlich ist, sondern die B-Bewilligung reicht.
Eine ernsthafte Frage ist auch, weshalb man in diesem Gesetz, wie das der Nationalrat will, die Lebensjahre zehn bis zwanzig nicht mehr doppelt zählen will. Diese Lösung ist so alt wie ich. Sie ist im Jahre 1952 ins Gesetz aufgenommen worden und hat sich bewährt. Sie ist völlig richtig, denn in dieser Zeit werden im Leben der Jugendlichen die Weichen gestellt. Es ist nicht so, dass die Jugendlichen in diesem Alter hauptsächlich den Eltern folgen: Sie haben ihre Kameraden, ihre Freunde, natürlich auch Schweizer und Schweizerinnen, denen sie nacheifern wollen. Deshalb wäre es falsch, glaube ich, wenn man diese Regelung verschärfen würde; dies umso mehr, es ist in der Kommission ausgeführt worden, da es, was die Kriminalität anbelangt, überhaupt keine signifikante Differenz zwischen den vorläufig Aufgenommenen und den Schweizern gibt. Es gibt keine signifikante Differenz in der Delinquenz. Ich bitte Sie also, diesen Fehler hier in der Detailberatung nicht zu begehen.
Eine zweite Frage der Detailberatung, die ich jetzt schon vorwegnehme, betrifft Artikel 12 Absatz 3, der den Kantonen erlauben sollte, weitere Integrationskriterien aufzunehmen. Da wäre ich froh, wenn uns die Frau Bundesrätin erklären würde, wo die Grenzziehung wäre.
Kollege Engler hat gesagt, der Bund dürfe nur Mindestvorschriften erlassen. Ich bin nicht dieser Meinung. Ein Gutachten des Bundesamtes für Justiz vom 3. Mai dieses Jahres besagt: Eigentlich käme dem Bund die Kompetenz zu, Grundsätze zu erlassen. Und Grundsätze gehen weiter als Mindestvorschriften. Im Rahmen dieser Grundsätze muss denn auch Artikel 12 Absatz 3 ausgelegt werden. Es darf nicht sein, dass die Kantone später mit ihren eigenen Rechtsvorschriften den Vollzug unserer Bestimmungen vereiteln. Wir müssen sicherstellen, dass die Einheit, die wir jetzt vorsehen, vor allem in den formellen Voraussetzungen, weiterhin gegeben sein wird. Ich wäre froh, wenn hier noch eine Klärung erfolgen würde.
Dementsprechend ersuche ich Sie, auf die Gesetzesvorlage einzutreten, sie aber nicht unnötig zu verschärfen. Ich bin auch oftmals wieder an den Film von Rolf Lyssy erinnert worden, der vor 35 Jahren Erfolg hatte, Erfolg allerdings in einem ironischen Sinn. Ich wäre froh, wenn wir uns nicht zu Komplizen der damaligen Schweizermacher machen würden.