Schwaller Urs · Ständerat · 2013-09-16
Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2013-09-16
Wortprotokoll
Die Forderung, dass sich jeder Einbürgerungswillige im Alltag auch schriftlich gut verständigen können muss, schiesst über das Ziel der guten Integration hinaus. Man kann auch ein guter Schweizer oder eine gute Schweizerin werden, ohne sich im Alltag schriftlich gut ausdrücken zu können. Vor allem aber stört mich - und das haben mir auch verschiedene Gespräche in den letzten Tagen und Wochen bestätigt -, dass die Vorgabe der guten schriftlichen Verständigungsmöglichkeit vor allem gerade auch für Frauen zu einem zweiten Stolperstein auf dem Weg zu einer eigenständigen Lebensbewältigung in der Schweiz werden wird. Wenn ich vom "zweiten" Stolperstein spreche, so deshalb, weil der erste Stolperstein sehr oft im Heimatland damit gesetzt wurde, dass diese Frauen kaum oder wenig Schulen besuchen durften oder konnten. Auch diesen Frauen aber, welche dann in der Schweiz nicht immer die begehrtesten Arbeiten ausüben müssen, ist die Möglichkeit für den Erwerb des Schweizer Bürgerrechts zu geben, auch wenn sie sich eben bloss mündlich gut verständigen können. Wenn wir das - und darum insistiere ich - hier in Buchstabe c klar regeln, verhindern wir, dass es dann infolge von Absatz 3 in dieser ganz wichtigen Frage zu einem Flickenteppich an Bestimmungen kommt. Denn wenn wir es nicht hier regeln, werden wir es in allen Kantonen immer etwas anders geregelt haben. Mir scheint, dass wir gerade in dieser Frage klar sagen sollten, was wir wollen.
Deshalb beantrage ich Ihnen, hier dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.