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Landolt Martin · Nationalrat · 2013-03-13

Landolt Martin · Nationalrat · Glarus · Fraktion BD · 2013-03-13

Wortprotokoll

Die BDP-Fraktion wird auf diese Vorlage eintreten und den Rückweisungsantrag der grünen Fraktion ablehnen.

Es geht aus unserer Sicht heute um nichts anderes als um eine sinnvolle und durchaus auch massvolle Revision des Bürgerrechtsgesetzes. Es geht nicht darum, irgendwelchen Stammtischlaunen gerecht zu werden, wobei heute Herr Kollege Glättli die Stammtischparolen erfolgreich für sich gebucht hat, obwohl er diese eigentlich anderen vorwerfen wollte.

Das Ziel dieser Revision ist nicht, möglichst wenige Einbürgerungen zu ermöglichen, und es ist auch nicht das Ziel der Revision, möglichst viele Einbürgerungen zu ermöglichen. Das Ziel ist, die Einbürgerung denjenigen Personen zu ermöglichen, die unsere anspruchsvollen, aber erreichbaren Anforderungen erfüllen.

Die BDP wird deshalb mit wenigen Ausnahmen jeweils die Mehrheit unterstützen, beispielsweise bei der Erhöhung der Aufenthaltsdauer auf zehn Jahre. Es geht uns dort nicht darum, primär die gesamthafte Aufenthaltsdauer zu erhöhen, sondern viel wichtiger ist für uns die Zeit unmittelbar vor dem Einreichen des Gesuchs; auch dort ist mit diesen zehn Jahren eine erhöhte Anforderung drin. Wir erachten es als viel wichtiger, dass man eben unmittelbar vor der Einbürgerung eine gewisse minimale Zeit in der Schweiz verbracht hat.

Noch viel wichtiger als die effektive Aufenthaltsdauer sind ganz andere Integrationskriterien, zum Beispiel die Sprache. In diesem Punkt, bei welchem es darum geht, dass ein Gesuchsteller oder eine Gesuchstellerin nicht irgendeine Landessprache, sondern eben die Sprache seiner entsprechenden Einbürgerungsgemeinde spricht, wird die BDP deshalb die Minderheit Pantani unterstützen. Ein ebenfalls wichtiges Integrationskriterium - Frau Streiff hat es schon erwähnt - ist für uns die Förderung der Integration von Ehefrau oder Ehemann und Kindern. In diesem Punkt wird der Gesuchsteller neu in die Pflicht genommen, in dem Sinne, dass eben auch seine Familie und sein persönliches Umfeld entsprechend integriert sein müssen und er nicht nur auf sich selber schauen kann.

Alles in allem liegt aus unserer Sicht eine sinnvolle und durchaus massvolle Revision vor. Wir erhöhen die Hürden nicht unnötig, wir präzisieren sie. Für diejenigen Personen, die diese Kriterien erfüllen, ist es weiterhin möglich, von uns den Schweizer Pass zu erhalten.

Ich bitte Sie, auf diese Vorlage einzutreten und den Rückweisungsantrag abzulehnen.