Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-03-13
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-03-13
Wortprotokoll
Das befristete Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den internationalen Gerichten zur Verfolgung schwerwiegender Verletzungen des humanitären Völkerrechts wurde, wie Sie gehört haben, schon zweimal verlängert. Sie fragen sich vielleicht, warum man dieses Gesetz befristet hat und warum man es dann immer wieder verlängern muss.
Die genannten Gerichte sind ursprünglich als Ad-hoc-Straftribunale errichtet worden. Sie sollten die begangenen Kriegsverbrechen aburteilen und dann wieder aufgehoben werden. Leider hat sich die Arbeit aber als langwierig erwiesen. Wichtige Angeklagte wie zum Beispiel Karadzic oder Mladic konnten erst kürzlich überhaupt verhaftet werden. Die Mandate der Gerichte jedoch liefen formal bereits 2010 aus. Die Prozesse dauern länger als erwartet und stellen dadurch auch die Geduld der Völkergemeinschaft auf eine harte Probe. Besonders das Jugoslawien-Tribunal wird immer wieder kritisiert. Es wurde wiederholt der Vorwurf erhoben, es sei antiserbisch. Eine Verlängerung des bestehenden Mandats durch den Uno-Sicherheitsrat hatte daher politisch keine Chance.
Die Justiz in den Herkunftsstaaten ist gleichzeitig noch nicht so weit, dass man ihr die schwierigen Prozesse hätte übergeben können. Um die Verfahren nicht ohne Verurteilungen und Strafen einstellen zu müssen, war also im Sinne eines Kompromisses eine andere Lösung nötig. Ein solcher Kompromiss ist jetzt der sogenannte Residualmechanismus. Das heisst, das Rumpfgericht, das der Uno-Sicherheitsrat geschaffen hat, soll die hängigen Verfahren gegen die Hauptverantwortlichen der Kriegsverbrechen in Rwanda und in Jugoslawien möglichst rasch zu Ende führen. Neue Fälle nimmt das Gericht keine mehr an. Die Schweiz muss nun auch mit diesem Rumpfgericht zusammenarbeiten können, und entsprechend hat der Bundesrat die Verordnung angepasst. Heute geht es um die Geltungsdauer des Gesetzes, das Ende 2013 abläuft.
Das neue Rumpfgericht hat seine Arbeit gerade erst aufgenommen. Es wird bis Ende Jahr kaum alle Verfahren abgeschlossen haben. Wann genau das der Fall sein wird, ist schwer abzuschätzen. Vom heutigen Standpunkt aus betrachtet sollte jedoch ein Zeitraum von zehn Jahren sicher genügen. Der Bundesrat beantragt Ihnen daher heute die Verlängerung des Gesetzes um diese Dauer, um auf der sicheren Seite zu sein.
In den vergangenen zwei Jahren hat die Schweiz den Kriegsverbrechertribunalen noch immer, in elf Fällen, Rechtshilfe geleistet. Auf diese Weise konnten beispielsweise Zeugen in der Schweiz einvernommen werden. Diese Zusammenarbeit hat also wirklich eine praktische Relevanz. Sie soll bis zum Abschluss der hängigen Verfahren vor den Jugoslawien- und Rwandatribunalen möglich sein.
Sie haben es gehört: Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates und auch Ihre Aussenpolitische Kommission - also beide - haben der Vorlage ohne Gegenstimme zugestimmt. Der Bundesrat dankt Ihnen für die Unterstützung.