Steiner Rudolf · Nationalrat · 2001-09-24
Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-09-24
Wortprotokoll
Mich überzeugt weder die Gold-Initiative noch der Gegenvorschlag, denn unabhängig davon, ob die Währungsreserven aus tatsächlichem Bedürfnis geäufnet wurden oder um den Gewinn zu steuern: der Gewinn wurde reduziert, d. h., heute erfolgt sinngemäss eine nachträgliche Gewinnausschüttung. Gemäss Artikel 99 Absatz 4 der Bundesverfassung fallen aber vom Gewinn der Schweizerischen Nationalbank mindestens zwei Drittel den Kantonen und ein Drittel dem Bund zu. Darum müsste nach meiner Meinung ein Drittel des Ertrages aus diesen Reserven dem Bund und zwei Drittel den Kantonen zufliessen; Bund wie Kantone könnten im Rahmen ihrer Budgethoheit über diese Mittel verfügen.
Ich finde es persönlich grundsätzlich falsch, die Erträge ganz oder teilweise bestimmten Zwecken zuzuführen, sei dies nun AHV, Gesundheit, Sport, Bildung, Forschung, Landwirtschaft oder was auch immer. Die Bedürfnisse ändern sich ständig, und zudem wird das Bild dieser Bedürfnisse durch ausserordentliche Zuwendungen verfälscht.
Ich finde es aber ebenso falsch, die Erträge ganz oder teilweise einer Stiftung zukommen zu lassen. Ich finde drei Kategorien von Befürwortern der Stiftung: Die erste Kategorie ist jene der Leute, die aufgrund der bundesrätlichen Zusicherung vom 5. März 1997 eine Verpflichtung wahrzunehmen meinen und der Ansicht sind, eine solche Stiftung müsse errichtet werden, weil damals insbesondere dem Ausland gegenüber entsprechende Zusicherungen signalisiert worden seien. Die Vertreter der zweiten Kategorie glauben, die reiche Schweiz könne und müsse sich eine solche Stiftung leisten, und die dritte Kategorie umfasst jene, die sowohl eine moralische Verpflichtung aufgrund der Zusicherung von 1997 glauben wahrnehmen zu müssen als auch überzeugt sind, die Schweiz könne und müsse sich diese Stiftung leisten.
Für mich haben die Vertreter aller drei Kategorien unrecht. Es ist unbestritten, dass die Idee der Stiftung unter dem Druck der Forderung nach Entschädigung für die Holocaust-Opfer entstanden ist; nach den Zahlungen der Banken, Versicherungen und Firmen in Milliardenhöhe besteht für die Schweiz aber unter diesem Titel weder juristisch noch moralisch eine weitere Verpflichtung, zusätzliche Leistungen zu erbringen. Mit den Entschädigungszahlungen an die Opfer des Holocaust ist die Notwendigkeit zur Errichtung dieser Stiftung, welche weitere Leistungen erbringen sollte, nicht mehr gegeben; damit kann auch der ursprüngliche Gedanke zur Errichtung der Stiftung fallen gelassen werden.
Die Errichtung der Stiftung ist aber auch unter dem Gesichtspunkt, dass die reiche Schweiz sich eine solche Stiftung leisten könne und müsse, nicht gerechtfertigt. Natürlich ist es richtig, dass wir im Vergleich zu Drittweltstaaten ein sehr reiches Land sind. Wenn es aber darum geht, unsere Leistungsfähigkeit unter dem Gesichtspunkt des Reichtums zu beurteilen, haben wir uns nicht mit Drittweltländern zu vergleichen. Der Vergleich ist vielmehr mit vergleichbaren Industriestaaten anzustellen. Da wollen wir nicht wahrhaben, dass wir nicht mehr auf dem Podest stehen und mittlerweile Schulden von 100 Milliarden Franken haben, was auch nicht wenig ist. Angesichts dieses Schuldenberges mutet es mich geradezu wie Hochstapelei an, das Geld nicht für die Schuldentilgung zu verwenden, sondern anderweitig zu verteilen. Unter dem Gesichtspunkt, dass die Schweiz sich diese Stiftung leisten müsse, weil sie reich sei, haben wir im Vergleich mit den anderen Industriestaaten überhaupt keine Verpflichtung, eine Stiftung zu errichten. Ich bin auch überzeugt, dass genügend private und öffentliche Kanäle bestehen, um im In- und Ausland solidarisch zu handeln. Eine weitere Bürokratie zur Spendenverteilung ist nicht nötig. In diesem Zusammenhang darf auch daran erinnert werden, dass das Schweizervolk bei jeder Gelegenheit, wenn wirklich Not gegeben ist, ausserordentlich spendefreudig ist, und dies nicht nur in Notsituationen im Inland, denn die Spenden fliessen auch ins Ausland.
Es wäre aber eine aussichtslose Zwängerei gewesen, einen Antrag einzureichen, wonach ein Drittel der Erträge dem Bund und zwei Drittel den Kantonen zuzuweisen seien. Denn der Ständerat hat als Erstrat dem Gegenvorschlag mit grosser Mehrheit zugestimmt und zum Beispiel dem Antrag Hess Hans auf eine Zuteilung von einem Drittel des Ertrages an die AHV und zwei Dritteln an die Kantone eine vernichtende Abfuhr erteilt. Aber auch aufgrund des Stimmungsbildes, wie es sich in der Vorberatung für unsere Debatte gezeigt hat, wäre es eine Zwängerei gewesen. Was mir bleibt, sind die Möglichkeit eines doppelten Neins und der Trost, dass der Gegenvorschlag zeitlich befristet ist.