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Fluri Kurt · Nationalrat · 2013-03-13

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2013-03-13

Wortprotokoll

Bei Artikel 35 entschied die Kommission mit 10 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung. Ich empfehle Ihnen, sich der Mehrheit anzuschliessen. Früher, wie das erwähnt worden ist, gab es tatsächlich Einbürgerungstaxen mit fiskalischem Charakter. Vielfach hatte die Höhe der Gebühr, die verlangt wurde, keinen Zusammenhang mit dem Verwaltungsaufwand. Gemäss der Bundesgerichtspraxis ist es heute ganz klar, dass eine Gebühr keinen fiskalischen Charakter haben darf, sondern nach dem Kostendeckungs- oder Äquivalenzprinzip kostendeckend sein muss; das ist auf Bundesebene heute Courant normal und ist sicher auch in den Gebührenordnungen der Kantone so vorgesehen.

Es ist zudem Sache der Kantone und allenfalls auch der Einwohner- oder Bürgergemeinden, derartige Gebühren zu erheben. Nach den allgemeinen Grundsätzen darf der Bund den Kantonen und den Gemeinden nicht vorschreiben, dass sie auch Gebühren erheben müssen. Das liegt in der Autonomie der Kantone und Gemeinden.

Zu Artikel 36 Absätze 5 und 6, zum Thema Nichtigerklärung: Hier geht es darum, dass nach einer Nichtigerklärung der Bewilligung der Status quo ante wieder auflebt. Möglicherweise ist das dann ein Status ohne Status. Da gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder muss die betreffende Person ausreisen, oder sie muss ein neues Aufenthaltsbewilligungsgesuch einreichen, welches dann wieder den üblichen Prüfungskriterien unterliegt. Im letzten Jahr gab es 148 derartige Verfahren, und in 64 Fällen wurde eine Nichtigerklärung ausgesprochen. Wichtig zu wissen ist aber auch, dass der Antrag der Mehrheit vollumfänglich der Motion Müller Philipp 09.3489 entspricht, die am 3. März 2010 mit 116 zu 69 Stimmen in diesem Saal gutgeheissen worden ist.

Die Kommission entschied mit 14 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung. Ich bitte Sie, sich hier der Mehrheit anzuschliessen. Die Folge ist ein möglicherweise statusloser Zustand. Dieser kann aber behoben werden, wie gesagt, entweder durch Ausreise oder Einleitung eines neuen Aufenthaltsbewilligungsverfahrens.

Folgerichtig muss auch in Artikel 61 Absatz 1 des Ausländergesetzes ein neuer Buchstabe e eingefügt werden, wie Sie es hinten in der Fahne finden.

Bei Artikel 42 bittet Sie die Kommissionsmehrheit - das Stimmenverhältnis war 15 zu 6 Stimmen -, den Antrag der Minderheit Perrin abzulehnen. Es gäbe in der Folge tatsächlich zwei Kategorien von Doppelbürgern, und die Kommission lehnt einen undifferenzierten Automatismus ab. Aus ihrer Sicht besteht kein zwingender Anlass, bei einem bestimmten Mass an Freiheitsstrafe einem Doppelbürger das Bürgerrecht zu entziehen. In den letzten Jahren gab es auch gar keinen derartigen Fall; zurzeit wird offenbar ein Fall überprüft, wie uns die Verwaltung in der Kommission mitgeteilt hat.

Damit wären sämtliche Minderheitsanträge besprochen. Wie gesagt, die Kommission empfiehlt Ihnen mit 12 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die so beratene Vorlage gutzuheissen und dem Ständerat zuzustellen. Es ist heute kein einziger Antrag der Mehrheit abgelehnt worden, es ist keine einzige Minderheit durchgekommen. Für jene, die sie nicht schon vorher abgelehnt haben, besteht deswegen - mindestens nach den üblichen Kriterien - kein Grund, diese Vorlage jetzt abzulehnen. Die Gegner der Vorlage werden dabei bleiben, und wir hoffen sehr, dass auch die bisherige Mehrheit, wenn sich inzwischen nichts geändert hat, bestehen bleibt.