Bäumle Martin · Nationalrat · 2013-03-13
Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2013-03-13
Wortprotokoll
In Block 3 gibt es drei umstrittene Bereiche. Die erste betrifft das Verfahren; sie lautet grundsätzlich: Soll die Einbürgerung ein Verwaltungsakt werden, wie das die Linke mit ihrer Minderheit I (Amarelle) fordert, oder soll sie ein politischer Akt sein, was sie bisher ist und wie es der Bundesrat vorschlägt? Die Kommissionsmehrheit und auch die Grünliberalen - ich hab es bereits in der Eintretensdebatte gesagt - stehen dazu: Es soll ein politischer Akt bleiben. Damit ist auch klar, dass bei Artikel 15 die Minderheit I abzulehnen ist.
Es ist für mich auch nicht unbedingt das höchste aller Gefühle, dass Gemeindeversammlungen über Einbürgerungen entscheiden, aber es ist Teil unserer demokratischen Kultur und unseres Föderalismus, dass diese Möglichkeit besteht. Es wäre falsch, dieses Gesetz mit dieser Thematik zu überladen, weil es nun einmal Gemeinden gibt, die Einbürgerungen an Gemeindeversammlungen oder sogar in Volksabstimmungen behandeln wollen. Dazu sollen sie die Möglichkeit haben, unter klaren Bedingungen. Natürlich ist es besser, wenn später die Delegation an das Parlament oder sogar an die Exekutive erfolgt, wenn das Vertrauen grösser wird, weil wir härtere und klarere Kriterien haben. Das ist zum Teil auch möglich, und es macht Sinn. Aber es soll hier im Gesetz nicht etwas vorgegeben werden, was politisch nicht umsetzbar ist.
Ein zweiter Bereich ist die Diskussion um die Privatsphäre und darum, welche Daten bekanntgegeben werden sollen. Wenn man hier nach links und nach rechts hört, könnte man meinen, Staatsangehörigkeit und Religionszugehörigkeit seien dasselbe. Die einen wollen das eine nicht drinhaben, die anderen das andere. Für mich sind das zwei verschiedene Paar Schuhe, die man nüchtern auseinanderhalten sollte. Die Staatsangehörigkeit ist eine Information, die vorhanden sein muss, um sie bei einer Einbürgerung zur Verfügung zu haben, unter anderem betreffend die Frage des Doppelbürgerrechts. Diese Information gehört dazu. Wenn sie zu Vorurteilen führt, ist das unschön, aber wenn der Umstand, dass jemand eine bestimmte Staatsangehörigkeit hat, zu einer Ablehnung des Gesuchs führt, dann kann man deswegen diese Information nicht verweigern.
Ganz anders verhält es sich mit der Religionszugehörigkeit. Diese Information ist für die Beurteilung des Einbürgerungsgesuches absolut unnötig. Wir kennen die Religionsfreiheit. Es macht überhaupt keinen Sinn, diese Information zu haben. Ebenso muss ja niemand angeben, ob er Atheist, in einer Freikirche oder in einer Sekte ist. Das wäre ja noch schöner. Wir haben hier Religionsfreiheit. In diesem Sinne ist dieser Buchstabe völlig unnötig.
Ich bitte Sie also, im Bereich des Schutzes der Privatsphäre der Mehrheit und dem Bundesrat zu folgen.
Der dritte Bereich sind die kommunalen und kantonalen Aufenthaltsdauern. Da hat der Bundesrat in Artikel 18 richtigerweise versucht, die heutigen, unterschiedlichen Fristen zu harmonisieren und maximal drei Jahre festzulegen. Das [PAGE 259] wäre die beste Lösung. Sollte der Rat eventualiter der Meinung sein, nein, das gäbe zu wenig Spielraum für die Kantone, dann wäre der Antrag der Minderheit II (Fluri) anzunehmen, mit dem man fünf Jahre Aufenthaltsdauer nicht überschreiten darf. Das würde bedeuten, dass noch weniger Kantone einen Handlungsbedarf hätten. Wenn Sie hingegen der Mehrheit folgen, dann werden Sie mindestens acht bis zehn Kantone dazu zwingen, ihre Gesetzgebungen anzupassen, weil sie die Mindestaufenthaltsdauer auf drei Jahre erhöhen müssen. Wir sind hier ja nicht daran, den Kantonen quasi Vorschriften zu machen, sondern Mindestanforderungen zu stellen.
In diesem Sinne ist die Fassung des Bundesrates und der Minderheit I (Schenker Silvia) eigentlich der beste Weg, nämlich drei Jahre als Maximum. Eventualiter kann der Antrag der Minderheit II (Fluri) angenommen werden. Der Antrag der Mehrheit ist abzulehnen. Ich bitte Sie, so abzustimmen.