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Donzé Walter · Nationalrat · 2001-09-24

Donzé Walter · Nationalrat · Bern · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2001-09-24

Wortprotokoll

Die evangelische und unabhängige Fraktion lehnt die Gold-Initiative ab und tritt für die Stiftung Solidarität Schweiz ein, die sie als gelungenen Kompromiss und gangbare Lösung beurteilt. Je fünf Punkte, warum ein Nein zur Initiative, warum ein Ja zur Stiftung:

Nein zur Initiative:

1. Eines der Motive war die Verhinderung einer Erpressung vom Ausland her. Diese Art, einem Volk bezüglich seiner Rolle im Zweiten Weltkrieg den Finger auf die Brust zu legen, hat uns auch verletzt. Heute liegt aber ein Gegenentwurf vor, der uns die Initiative und Handlungsfähigkeit lässt.

2. Die Initiative bedient sich nicht nur zu hundert Prozent am zur Diskussion stehenden Teil der Goldreserven. Sie will sämtliche Nationalbanküberschüsse der AHV zuweisen.

3. Zudem lässt die Initiative offen, ob die Substanz oder nur die Erträge zur Verfügung stehen.

4. Die Kantone fordern den ihnen in der Verfassung zugesicherten Anteil an den Nationalbankgewinnen. Man kann sich wohl darüber streiten, ob der Verfassungsartikel hier Anwendung finden kann und muss. Dass die Kantone aber völlig leer ausgehen sollen, ist nicht tolerierbar.

5. Schliesslich könnte die "Flutwelle von Finanzen" in den AHV-Fonds gefährlich werden. Sie weckt Gelüste, die Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu senken und nötige strukturelle Beschlüsse zur langfristigen Sicherung der Altersvorsorge zu sabotieren.

Warum Ja zur Stiftung?

1. Der Ständerat hat einen valablen Gegenentwurf, eine Verständigungslösung gefunden. Dieser Entwurf entspricht dem Minimum der kantonalen Ansprüche.

2. Die Stiftung Solidarität Schweiz beschränkt sich auf die Verwendung der Erträge. Der Wert der Anlage bleibt erhalten; es wird also nichts verscherbelt.

3. Die Zweckbestimmung schliesst imperialistische Ansprüche aus. Das Schweizervolk beschliesst in Freiheit über die Verwendung der Mittel.

4. Wir sagen auch Ja zu den zwei Richtungen, in welche die Stiftungsmittel vergeben werden sollen. Es sind zukunftsgerichtete Projekte für die Jugend und für humanitäre Anliegen.

5. Die Drittelung - AHV, Kantone und Stiftung - lässt den Kantonen zudem Freiheit. Auch sie können die Mittel nach ihrem Ermessen verwenden. Jede Empfehlung über die Verwendung ihres Anteils wird von den Kantonen zurückgewiesen. Sie unterstützen den ständerätlichen Gegenentwurf, verstehen ihn aber als äussersten Kompromiss.

In diesem Sinne empfehle ich Ihnen, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen und dem Gegenentwurf zum Durchbruch zu verhelfen.