Weibel Thomas · Nationalrat · 2013-03-20
Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2013-03-20
Wortprotokoll
Sie haben es gehört: Braucht es einen hinreichenden Verdacht, oder muss es erwiesen sein, bis man einschreiten kann? Ich verweise darauf, dass die Formulierung der Mehrheit mit dem hinreichenden Verdacht bereits im heutigen Gesetz so verankert ist. Wenn wir das Gesetz verschärfen und ein erwiesenes Risiko vor der Handlung einfordern, dann ist das ein Rückschritt gegenüber der heutigen Lösung. Es ist ja nicht so, dass ein blosser Verdacht genügt, sondern es braucht doch einen hinreichenden Verdacht. Das heisst, er muss erhärtet sein. Irgendwelche wilden Anschuldigungen und erste Vermutungen genügen da bei Weitem nicht.
Kollega Hess Lorenz hat es bereits erwähnt: Es braucht sehr viel Zeit, bis ein Verdacht erhärtet und erwiesen ist. Als Dozent an einer Fachhochschule kann ich das aus eigener Forschungstätigkeit nur bestätigen. Es gibt viele Fälle, bei denen es eigentlich von vornherein klar ist, was man sieht. Aber bis es wissenschaftlich erwiesen ist, braucht man sehr viele Studien. Das braucht Zeit. Ich frage Sie: Wer übernimmt in dieser Zeitspanne die Verantwortung, die Verantwortung für Gesundheitsschäden, welche bei sofortigem Handeln eben abgewendet werden könnten? Aus diesen Überlegungen unterstützen wir Grünliberalen die Mehrheit.
Erlauben Sie mir noch einige Worte zum Einzelantrag Bourgeois, der ebenfalls Artikel 24 Absatz 2 betrifft. Ernährungswissen ist notwendig. Die Kompetenzen der Bevölkerung zeigen, dass Informationen notwendig sind, um eigenverantwortliches Handeln auch im Ernährungsbereich einfordern zu können. Deshalb ist sicher der Informationsbedarf ausgewiesen, was ja auch bereits im Antrag der Kommission zum Ausdruck kommt.
Kollege Bourgeois möchte nun zusätzlich verankern, dass diese Informationen bereits in der Volksschule verbreitet werden können. Wir finden das sinnvoll, denn es gilt die alte Erfahrung: "Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr" - das gilt selbstverständlich auch in der weiblichen Form. Es ist auch aus dem Blickwinkel der Integration wichtig, da damit zusätzliche Bevölkerungsteile mit Migrationshintergrund erreicht werden können. Die Schülerinnen und Schüler tragen das Wissen nach Hause. Wir erreichen die Mütter, die Väter so besser, die sonst nur mit sehr aufwendigen Informationskampagnen angegangen werden können.
Deshalb werden wir Grünliberalen auch dem Einzelantrag Bourgeois zustimmen.