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Hess Lorenz · Nationalrat · 2013-11-25

Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2013-11-25

Wortprotokoll

Indem hier nun nach langen Debatten schliesslich noch von einer Konformitätsbescheinigung auf Verlangen gesprochen wird, könnte man meinen, dass hier eine harmlose, gut praktikable Lösung auf dem Tisch läge. Man kann sich ja auch schlecht vorstellen, dass künftig alle [PAGE 1802] Leute in einen Gastrobetrieb gehen und noch vor dem Ordern der Speisekarte sagen würden: "Jetzt hätte ich noch gerne die Konformitätsbescheinigung." Diese Bestimmung scheint relativ harmlos zu sein.

Warum ist diese Idee der Vorweisung der Konformitätsbescheinigung auf Verlangen trotzdem nicht harmlos, sondern - gelinde gesagt - ein bisschen irreführend? Ich kann Ihnen sagen, warum. Weil das, was hier immer in Abrede gestellt wird, eben sofort sehr wohl zum Prangersystem wird. Wir alle konsumieren täglich elektronische Medien und Printmedien. Es ist relativ einfach, sich auszumalen, was passiert, wenn wir dieses System einführen. Auf den ersten Internetportalen und in den ersten Zeitungen würde man eine gute Geschichte daraus machen, indem man die Restaurants wie Testesser testen geht. Dann können Sie in der "Berner Zeitung" oder im "Tages-Anzeiger" die Liste "Wir haben den Test gemacht" konsultieren. Die Liste ist dann auch im Internet. Damit hat ein Betrieb, der einmal bei einer Kontrolle unter Umständen nicht zu 100 Prozent die Kriterien erfüllte, seinen Ruf weg. So wäre es und nicht anders: Testen und Veröffentlichen.

Wenn ich jetzt immer das Beispiel aus Zug und das Stichwort "perfektes Marketinginstrument" höre, dann muss ich trotzdem ein bisschen lachen, aber nicht, weil das in Zug funktioniert. Denn ein perfektes Marketing ist dann interessant und wirksam, wenn es nicht schon alle machen. Wenn ich Marketing betreibe, dann suche ich die USP, die Unique Selling Proposition, dann will ich etwas bieten, was andere nicht bieten. Genau das können ja die Betriebe jetzt schon. Es bleibt jedem Gastwirt, jeder Wirtin, jedem Restaurantbetreiber unbenommen, an der Türe, auf der Speisekarte, wo auch immer, zu deklarieren, wie gut er oder sie bei der Kontrolle abgeschnitten hat. Das ist Marketing - und nicht, wenn alle, staatlich verordnet, ein Papier in der Hand haben müssen, um es dann auf Verlangen vorzuweisen. Im Übrigen ist es relativ einfach, wenn es darum geht, den Standard zu verbessern und die Lebensmittelsicherheit in den Gastbetrieben zu fördern: Das Lebensmittelgesetz regelt die Kontrollen, und es ist auch klar, wann ein Betrieb zu schliessen ist und wann nicht. Die Kontrollen erfolgen zudem, je nachdem, ein- oder zweimal im Jahr.

Weil unser System in der Schweiz, wie immer, im internationalen Vergleich ein Topsystem ist und weil wir sehr gründlich sind, heisst das Schild "offen" an der Türe zum Wirtshaus für mich: kontrolliert und für gut befunden. Andernfalls heisst es "geschlossen", weil die Kriterien der Kontrolle nicht erfüllt wurden. So einfach ist das. Wenn wir aber das andere System weitertreiben wollen, dann erwarte ich noch ganz andere Ideen. Nehmen wir die Arztpraxen, dort geht es auch ein bisschen - um nicht zu sagen: sehr - um Leib und Leben. Vielleicht müsste man dann dort auch noch einführen, dass jede Ärztin und jeder Arzt deklarieren müsste, ob nicht irgendwann einmal eine Fehldiagnose gemacht wurde oder ob vielleicht nicht einmal ein kleiner Kunstfehler passiert ist. Das machen wir natürlich nicht! Aber hier ist es sehr einfach. Wir sind hier in einem topkontrollierten und -regulierten Bereich; da ist die Verlockung einfach gross zu sagen: Okay, gut, dann umgehen wir das Amtsgeheimnis und alles andere.

Schlussendlich deklarieren wir alles, was kontrolliert wurde, bzw. die Ergebnisse der Kontrollen. Wer das machen will, der soll das machen. Er hat einen Vorteil auf dem Markt; dieser wurde jetzt häufig beschworen. Aber Marketing braucht nicht staatlich verordnet zu werden.

Wir von der BDP-Fraktion lehnen deshalb dieses System ab und bitten Sie, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.