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Carobbio Guscetti Marina · Nationalrat · 2013-11-25

Carobbio Guscetti Marina · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-11-25

Wortprotokoll

In der Frühjahrssession beschloss dieser Rat wichtige Verbesserungen für die Konsumentinnen und Konsumenten in Bezug auf die Information, die Wahlfreiheit und den Täuschungsschutz für Lebensmittel. Diese Verbesserungen beinhalteten auch die Deklarationspflicht bezüglich der Rohstoffherkunft. Die Herkunft der Rohstoffe in einem Nahrungsmittel ist eine wichtige und für den Kaufentscheid relevante Information für Konsumentinnen und Konsumenten. Aufgrund allgemein zugänglicher Informationen durch die Angabe des Herkunftslandes können Konsumentinnen und Konsumenten eine Einschätzung vornehmen, unter welchen ökologischen, tierschützerischen und sozialen Standards ein Rohstoff hergestellt wurde. Zudem können aufgrund der Herkunftsangaben zu den Rohstoffen Rückschlüsse gezogen werden, über welche Distanzen die Rohstoffe eines Lebensmittels transportiert wurden. Daher kann die Angabe der Herkunft der Rohstoffe einen Beitrag zu einem nachhaltigen Konsum leisten. Die Herkunft der Rohstoffe ist eine zentrale Information und daher auf vorverpackten Lebensmitteln anzugeben. Dies waren - neben den verschiedenen Skandalen um die Herkunft von Lebensmitteln - die Gründe für den Entscheid der Mehrheit, die Deklaration der Rohstoffherkunft bei vorverpackten Lebensmitteln zu verlangen.

Leider hat der Ständerat dieses wichtige Anliegen für mehr Transparenz, das von den Konsumenten und Konsumentinnen, aber auch von den Bauern unterstützt wird, nicht mitgetragen.

Die Mehrheit der Kommission hat jetzt die verbindliche Deklarationspflicht bezüglich der Rohstoffherkunft mit einer umsetzbaren Deklaration wieder aufgenommen, aber gleichzeitig ein Konzept bei den Artikeln 12 und 13 zusammengestellt, das, auch wenn es die Grundsatzidee der Deklarationspflicht vom Nationalrat übernimmt, praktikabler und weniger rigid ist. Somit kann in der nachfolgenden Verordnung festgelegt werden, dass lediglich mengenmässig relevante oder für das Lebensmittel charakteristische Rohstoffe deklariert werden müssen.

Was wir vorschlagen, Herr Kollege de Courten, geht auf Ihre übertriebenen Ängste ein. Wenn Sie genau schauen, was wir vorschlagen, dann sehen Sie, dass es nicht so ins Detail geht, wie Sie vorher erzählt haben. Das sind auch die Gründe, die den Bauernverband diesen Kompromissantrag - im Schreiben, das wir alle bekommen haben - unterstützen lassen. Der Bauernverband sagt, der Kompromiss verbessere den Täuschungsschutz, weil grundsätzlich die Deklaration der Rohstoffe in verarbeiteten Lebensmitteln verlangt wird. Ist der Aufwand dafür aber zu gross, kann der Bundesrat bei Bedarf Ausnahmen zulassen. Und genau das schlagen wir mit diesem Kompromiss vor. [PAGE 1794]

La commission a ainsi élaboré un concept pour les articles 12 et 13.

Il s'agit de fixer une obligation de déclaration de la provenance des matières à l'article 12 mais en précisant à l'article 12 alinéa 2 que le Conseil fédéral peut fixer des exceptions. Par exemple, le Conseil fédéral pourrait fixer dans ses ordonnances le seuil puisque certains produits contiennent des éléments dans une très faible proportion et ce n'est pas ce qui intéresse le plus le consommateur. Par exemple, l'ordonnance pourrait stipuler l'obligation de déclarer la provenance de la matière première dont la proportion représente plus de 20 pour cent du produit fini ou si la matière première est spécialement mise en avant sur l'étiquette ou dans le nom du produit.

Ce concept de la majorité de la commission vise à laisser plus de marge de manoeuvre au Conseil fédéral, tout en gardant à l'esprit qu'il doit permettre de répondre aux besoins d'information des consommateurs et à la volonté des représentants des associations paysannes de pouvoir mettre en avant leurs produits. Il fixe l'obligation d'étiqueter et de renseigner sur la provenance des matières premières. En outre, il offre la possibilité de déterminer des exceptions en cas de nécessité. Il est également important de pouvoir fixer des obligations, non seulement pour les denrées alimentaires préemballées, mais également pour les produits alimentaires offerts en vrac sur le marché.

Im Namen der SP-Fraktion bitte ich Sie, die Bestimmung zur Herkunftsangabe bezüglich der Rohstoffe in den Artikeln 12 und 13 zu regeln und der Mehrheit zu folgen.

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