Hess Lorenz · Nationalrat · 2013-11-25
Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2013-11-25
Wortprotokoll
Namens der BDP-Fraktion bitte ich Sie, bei der Behandlung der Differenzen bei den Artikeln 12 und 13 der Minderheit, das heisst der Version des Ständerates bzw. des Bundesrates, zu folgen.
Soeben haben wir es wieder getan, und einige von uns tun es immer noch: Sie sind immer noch in der Eingangshalle und bedienen sich am Buffet. Obwohl wir wissen, dass die Lebensmittel an einem offenen Buffet nicht genau die gleichen sind wie jene Lebensmittel, über die wir hier diskutieren, tun wir es trotzdem: Mehr oder weniger unreflektiert und undifferenziert haben wir uns bedient und von diesen Köstlichkeiten genossen. Es soll mir niemand sagen, bei der Auswahl habe nicht jeder und jede gewusst, dass vielleicht das Speckröllchen weniger gesund ist als das Vollkornsandwich. Ich glaube, es wäre auch niemandem in den Sinn gekommen, hier noch zu fragen, welche Rohstoffe in diesen Häppchen enthalten sind und wo genau diese Rohstoffe verarbeitet wurden.
Ich glaube, dass wir hier im Nationalrat bei der ersten Runde der Gesetzesrevision unter dem Eindruck der Pferdefleisch-Lasagne-Bilder und der Fernsehbeiträge von verendeten Pferden gemeint haben, wir könnten solche Kriminalfälle - es waren nicht nur Zwischenfälle! - verhindern, wenn wir hier eine überbordende Regelung fänden. Dem ist mitnichten so; das hat mit solchen Fällen überhaupt nichts zu tun. Was wir hier zu verhindern haben, ist eine überdetaillierte und absolut komplizierte Vorgabe im Bereich der Kennzeichnung und Auskunftspflicht. Bei dieser Vorlage gilt es, zwischen Bürokratie und Nutzen zu unterscheiden. Wie viel Bürokratie hat für die Konsumentinnen und Konsumenten tatsächlich noch einen Nutzen?
Bezüglich der Rohstoffe kann man einmal anstatt des "Bü-Bü-Bündnerfleischs", das hier auch schon ein Thema war, die Bündner Nusstorte nennen. Man muss sich mal vorstellen, dass dann der Bäcker oder Konditor jedes Mal, wenn er die Nüsse von einem anderen Ort bezieht, die ganze Verpackung und die Etikette ändern müsste. Das ist ein administrativer, bürokratischer Aufwand, der in keinem Verhältnis zum Nutzen der Konsumentinnen und Konsumenten steht.
Beim vielbeschworenen Schokoriegel aus dem Berner Jura, in Orange gehalten, besser bekannt unter dem Namen Ragusa, würde die Grösse der Packung nicht einmal mehr ausreichen, um alles draufzuschreiben, was man draufschreiben müsste. Deshalb ist hier von dieser Deklaration abzusehen.
Mit Artikel 12 Absatz 2 kann der Bundesrat jederzeit festlegen, welche Anforderungen er an gewisse Produkte stellen möchte, und Ausnahmen bestimmen. Deshalb ist auch Absatz 2 so beizubehalten.
Bei Artikel 13 beantragen wir Ihnen ebenfalls, der Minderheit zu folgen, das heisst, Ständerat und Bundesrat zu [PAGE 1795] unterstützen. Die Kann-Formulierung, die den bisherigen Zustand aufrechterhält, genügt vollauf.
Wichtig in Artikel 13 ist Absatz 6, besser bekannt als KMU-Artikel, in dem es darum geht, dass diese Vorschriften keinen unverhältnismässigen bürokratischen Aufwand generieren dürfen. Oder anders gesagt: Was wir hier festlegen, sollte an der Front praktikabel sein, auch im Verkauf.
Schlussendlich glaube ich zu wissen - ich habe mir das nicht anders sagen lassen und sehe es auch nicht anders -, dass die Konsumentinnen und Konsumenten nach dieser Deklaration, die wir hier debattieren, nicht schreien. Ich denke, man kann auch hier den Markt spielen lassen: Die Auswahl ist gross genug, und wenn es tatsächlich Konsumenten und Konsumentinnen gibt, die sich zu wenig gut informiert fühlen, können sie auf Produzenten ausweichen, die freiwillig mehr deklarieren. Das ist allen Produzenten unbenommen, vielleicht ist es ein Marktvorteil, vielleicht ist es auch keiner.
Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen.