Aebischer Matthias · Nationalrat · 2013-12-10
Aebischer Matthias · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-12-10
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion lehnt mit Ausnahme des Transparenz-Antrages von Nationalrat Weibel alle Minderheitsanträge in diesem Block ab. Ich werde dies kurz einzeln begründen.
Zum Minderheitsantrag Herzog zu Artikel 1 Absatz 1: Die Minderheit Herzog will den Textteil "lebenslanges Lernen" aus dem Gesetz streichen. Das "lebenslange Lernen" ist für uns der Kern dieses Weiterbildungsgesetzes. Alle in unserem Land sollen zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit haben, [PAGE 2096] eine Weiterbildung in Angriff zu nehmen. Genau dafür ist dieses Gesetz da. Wir lehnen den Minderheitsantrag Herzog deshalb ab.
Zum Antrag der Minderheit I (Herzog) und zum Antrag der Minderheit II (Schilliger) zu Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe d: Auch hier geht es um einen Grundsatz dieses Weiterbildungsgesetzes, nämlich um den Erwerb und den Erhalt von Grundkompetenzen. 16 Prozent aller 16- bis 65-Jährigen in unserem Land können gar nicht oder nur ungenügend lesen und schreiben. Auch das banale Zusammenzählen von Preisen zum Beispiel, also das alltägliche Rechnen, macht vielen grosse Mühe. Ein Weiterbildungsgesetz muss diesen Missstand berücksichtigen und den Bund als Koordinator bestimmen. Deshalb fordert die Kommissionsmehrheit, den Erwerb von Grundkompetenzen auch explizit für Jugendliche und Eltern festzulegen. Das unterstützen wir und lehnen deshalb den Antrag der Minderheit II (Schilliger) und auch den Antrag der Minderheit I (Herzog) ab.
Zu den Minderheitsanträgen Keller Peter und Weibel zu Artikel 4: In Artikel 4 wird aufgezeigt, wie der Bund zusammen mit den Kantonen die einzelnen Personen im persönlichen Weiterbildungsplan unterstützen kann und welche Voraussetzungen geschaffen werden können, damit der Einstieg in die Weiterbildung gelingt. Diese Niederschwelligkeit will Kollege Keller mit seinem Streichungsantrag eliminieren. Das unterstützen wir nicht und bitten Sie, den Antrag der Minderheit Keller Peter abzulehnen.
Sehr wichtig erscheint uns hingegen die Vergleichbarkeit der Weiterbildungsangebote oder möglicher Abschlüsse im Weiterbildungsbereich. Es ist wichtig, dass jemand, der eine Weiterbildung in Angriff nehmen will, die verschiedenen Angebote vergleichen kann. So kann ein Wildwuchs auf diesem Gebiet verhindert werden. Auch der Arbeitgeber profitiert von dieser Transparenz. Er weiss dann, welche Weiterbildung wie viel wert ist. Deshalb unterstützen wir den Antrag der Minderheit Weibel zu Artikel 4 Buchstabe g.
Zusammengefasst: Mit Ausnahme des Antrages der Minderheit Weibel lehnt die SP-Fraktion alle Minderheitsanträge in Block 1 ab.