Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2013-12-10
Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2013-12-10
Wortprotokoll
Ich beziehe mich vor allem auf die Einordnung des Weiterbildungsgesetzes in den Bildungsraum Schweiz. Es wurde mehrfach erwähnt, dass wir uns hier bei der Umsetzung von Artikel 64a der Bundesverfassung befinden, dass wir also auch die Weiterbildung regeln. Es geht aber nicht darum, hier das Rad neu zu erfinden, sondern bestehende Strukturen, wie sie nun einmal im Bildungsraum da sind, einheitlich einzuordnen. Auch ist der Weiterbildungsbegriff, der in Dutzenden von Spezialgesetzgebungen vorkommt, in ein Gesetz zu fassen, damit alle immer etwa vom Gleichen sprechen.
Es ist auch erwähnt worden - und das ist eine zentrale Aussage bei der Weiterbildungspolitik -, dass Weiterbildung vor allem eine Privatsache ist. Deshalb muss das Gesetz diesen funktionierenden Weiterbildungsbereich, diesen Weiterbildungsmarkt weiterführen und darf ihn nicht schwächen und in die Hände der öffentlichen Hand treiben. Darum ist für mich persönlich der schönste Satz in Artikel 5 Absatz 1 zu lesen. Dort steht nämlich: "Der einzelne Mensch trägt die Verantwortung für seine Weiterbildung." Diesen Satz gilt es zu erhalten, und diesen Satz gilt es auch als Massstab zu nehmen, wenn man im Weiterbildungsbereich argumentiert und politisiert. Ein solcher Satz zergeht einem nämlich auf der Zunge. Haben Sie in den letzten paar Jahren in diesem Saal je einen so schönen Satz in einem Gesetz gelesen? Ich habe es nicht, und deshalb bin ich froh, wenn man wieder einmal zu solchen Sätzen übergehen kann.
Das Weiterbildungsgesetz soll nun einen Rahmen bilden und soll sich eben nicht in andere Gesetzgebungsbereiche einmischen. Diesbezüglich ist Frau Herzog, die den Nichteintretensantrag für die SVP-Fraktion begründet hat, vielleicht einem Verständnisirrtum unterlegen. Frau Herzog, wir haben ja genau bestimmt, dass das Weiterbildungsgesetz an und für sich ein Rahmen, eine Definition sein soll, dass aber in diesem Gesetz nicht die Weiterbildung separat geregelt werden soll. Die Umsetzung der Weiterbildung im Tagesgeschäft der Politik passiert einerseits über das Berufsbildungsgesetz, andererseits über das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz. Das ist gerade die Abgrenzung, die ich persönlich entscheidend und wichtig finde. Es ist eben gerade nicht so, wie Sie behaupten, dass das Weiterbildungsgesetz dem Berufsbildungsgesetz und dem Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz einige Bruchstücke entnimmt - genau so ist es nicht. Wir haben klar bestimmt, dass alle anderen Umsetzungsfragen, beispielsweise im Hochschulbereich die MAS-, DAS-, MBA-Kurse usw., Sache der Organe des Hochschulbereichs sind. Das ist Sache der im Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz festgelegten Organe, wie wir sie definiert haben. Dazu gab übrigens der Bildungsartikel in der Bundesverfassung den Auftrag, und wir haben diesen Auftrag im Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz umgesetzt.
Kehrt man hingegen von diesem Prinzip ab, widerspricht man ihm, indem man den Geltungs- und den Einflussbereich des Weiterbildungsgesetzes zu sehr ausdehnt, wie es in einigen Minderheits- und auch Mehrheitsanträgen der Fall ist. Das sage ich jetzt eher an die linke Ratsseite gerichtet. Entscheidende oder sogar verpflichtende Bausteine im Weiterbildungsgesetz sind ohne ein zuständiges Organ nicht umsetzbar. Seien Sie sich also bewusst, meine Damen und Herren vor allem der Ratslinken: Sie können nicht einfach Forderungen stellen im Weiterbildungsgesetz, in dem es dann aber kein Organ gibt, das diese Forderungen umsetzt. Die zentrale Veränderung, die jetzt in der Vorlage Weiterbildungsgesetz gemacht worden ist, ist diejenige, dass z. B. die Weiterbildungskonferenz, die in der Vernehmlassungsvorlage das einzige Organ gewesen wäre, aus der Vorlage gestrichen worden ist. Dadurch ist das Weiterbildungsgesetz definitiv zu einem schlanken Rahmengesetz geworden, und so soll es auch sein.
Ich mache mir aber ernsthaft Sorgen, wenn ich an den Schluss, an den dritten Block der Beratungen denke. Dort haben wir die ganzen Überregulierungen im Arbeitsmarkt festgehalten. Der Arbeitgeber soll verpflichtet werden, einen Weiterbildungsurlaub von einer Woche zu finanzieren. Es ist von AHV-Rentenvorbezügen die Rede. Diese Ausdehnung der Kompetenzbereiche wird die FDP-Liberale Fraktion nicht mit unterstützen können. Desgleichen wird die Fraktion auch die Ausdehnung auf die Jugend- und Elternbildung nicht unterstützen können.
In diesem Sinn beantragt Ihnen die FDP-Liberale Fraktion, ein möglichst schlankes Gesetz zu verabschieden. Sie beantragt Eintreten, die Ablehnung der Rückweisung und den Einstieg in die Detailberatung.