preparatory:AB 144514
Bulliard-Marbach Christine · Nationalrat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2013-12-10
Wortprotokoll
Der uns heute vorliegende Entwurf des Bundesgesetzes über die Weiterbildung enthält eine wichtige Botschaft für die Bewohnerinnen und Bewohner dieses Landes, aber auch für unsere Unternehmen. Das Gesetz bestätigt die Wichtigkeit des lebenslangen Lernens für jede und jeden unter uns. Inhaber von universitären Titeln, eidgenössischen Diplomen, eines Maturitäts- oder eines Schulzeugnisses - wir alle sind davon betroffen. Das lebenslange Lernen erinnert uns daran, dass erhaltene Diplome aus uns keine vollendeten Personen machen. Immer wieder müssen wir Neues lernen: Wir müssen lernen, uns mit neuen Aufgaben auseinanderzusetzen; wir müssen lernen, um den Beruf zu wechseln; und wir müssen lernen, um besser zu werden.
Das lebenslange Lernen ist also ein zentrales Element unserer Gesellschaft. Es ermöglicht uns, die Berufstätigen im Arbeitsmarkt zu behalten, ihnen neue Qualifikationen zu vermitteln oder neue berufliche Perspektiven zu eröffnen. Es garantiert uns, dass die Berufstätigen den aktuellsten Normen und direkten Anforderungen der sich wandelnden Gesellschaft oder der umgebenden Politik entsprechen. Es garantiert ebenfalls, dass die Berufstätigen den oftmals rasenden technologischen Entwicklungen in ihren Berufen folgen können.
Das lebenslange Lernen ist weder an ein bestimmtes Alter noch an eine bestimmte berufliche Tätigkeit gebunden. Deswegen betrifft es auch die Eltern, die einen Kurs besuchen, um die Entwicklung ihrer Kinder besser unterstützen zu können. Oder es betrifft Erwachsene, die ohne eine unmittelbare berufliche Notwendigkeit eine neue Sprache lernen wollen. Entscheidend ist, dass man nie aufhört zu lernen: Dies ist die Botschaft, die wir heute für die Bevölkerung vorbereiten.
Bis heute ist die Weiterbildung in der Schweiz von selbst gewachsen, aufgrund der Initiativen von öffentlichen und privaten Arbeitgebern und mit der wohltuenden Unterstützung der öffentlichen Hand. Basierend auf 35 verschiedenen Gesetzen belaufen sich die ausgegebenen finanziellen Mittel für die Weiterbildung auf Bundesebene gegenwärtig auf rund 600 Millionen Franken. Alleine 300 Millionen werden im Rahmen der Arbeitslosenversicherung ausgegeben, 60 Millionen in den Bereichen Migration und Integration sowie 48 Millionen für die Ausbildung des Bundespersonals. Angesichts dieser gesetzlichen Heterogenität im Weiterbildungsbereich ist eine Gesamtschau schwierig. Auf sehr uneinheitliche Weise ist die Weiterbildung mit spezifischen Bestimmungen in 45 weiteren Bundesgesetzen verankert, ohne dass dabei besondere Ausgaben generiert würden. Das uns vom Bundesrat unterbreitete Gesetz stellt nicht alle diese Bestimmungen auf den Kopf, aber es legt die allgemein anzuwendenden Kriterien fest. Es handelt sich dabei also um ein möglichst knapp gehaltenes Rahmengesetz.
Warum ist dieses Gesetz nötig? Einerseits ist die Weiterbildung erst seit 2006 ein offizieller Teil der Schweizer Bildungslandschaft. Es ist das Datum, an dem Volk und Kantone die neuen Bestimmungen zur Bildung in der Verfassung verankert haben. Ein Bundesgesetz ist nötig, um die Ziele und Prinzipien der Weiterbildung zu präzisieren. Es geht auch darum zu wissen, inwiefern die öffentliche Hand die Anbieter von Weiterbildungen und vor allem deren Teilnehmer unterstützen soll. Und um zur Überzeugung zu gelangen, dass ein Weiterbildungsgesetz notwendig ist, muss man sich auch über die Zahlen beugen: Der Beteiligungsgrad an der Weiterbildung unterscheidet sich drastisch zwischen gut ausgebildeten und weniger gut ausgebildeten Personen. 79 Prozent der Inhaber eines tertiären Diploms bilden sich in der Schweiz weiter. Hingegen machen dies nur 31 Prozent der Personen, die kein nachobligatorisches Diplom besitzen. Die Ursachen für diese geringe Beteiligung sind fehlende finanzielle Mittel, fehlende Zeit, aber auch Lücken bei den Grundkompetenzen wie Lesen, Schreiben oder bei der Alltagsmathematik. Dies ist der dritte Grund, weshalb wir heute ein Bundesgesetz über die Weiterbildung benötigen. Es dient der Bekämpfung des Illettrismus - ich erinnere Sie daran, dass in unserem Land 16 Prozent der 16- bis 25-Jährigen nicht genügend gut lesen und schreiben können! Der Kampf gegen den Illettrismus war bis heute im Kulturförderungsgesetz verankert. Doch nun findet er seinen angemessenen Platz im künftigen Weiterbildungsgesetz.
Ihre Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur widmete dem Entwurf des Bundesgesetzes über die Weiterbildung nicht weniger als drei Sitzungen. In den Hearings, der Eintretensdebatte und in der Detailberatung haben wir erkannt, dass der Entwurf des Bundesrates nicht alle Akteure des Bereichs vollständig zufriedenstellt. Einige finden das Gesetz zu verpflichtend für die privaten Akteure im Bereich der Weiterbildung, so etwa die Arbeitgeber oder die Dienstleister. Für die anderen, die Verteidiger von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, ist das Gegenteil der Fall und das Gesetz für die Unternehmenswelt zu vorteilhaft.
Diese unterschiedlichen Sichtweisen haben eine grosse Mehrheit der Kommission davon überzeugt, für das Eintreten auf diesen Entwurf zu stimmen. Denn der Gesetzentwurf schlägt weder in die eine noch in die andere Richtung aus; er ist ausgeglichen und repräsentiert die goldene Mitte zwischen den verschiedenen Sichtweisen.
Ausgehend vom Prinzip, dass die Weiterbildung der individuellen Verantwortung obliegt, reiht sich der Entwurf in die wirtschaftliche Tradition unseres Landes ein. Er bestärkt die Verantwortung eines jeden auf dem Arbeitsmarkt. Dass die Unternehmen zur Unterstützung und Begünstigung der Weiterbildung ihrer Angestellten angehalten werden, kann als neuer Baustein in der Sozialpartnerschaft gesehen werden, die wir alle stärken wollen.
Der Nichteintretensantrag der Minderheit Herzog ist für die Mehrheit Ihrer Kommission nur schwer nachvollziehbar. Die Minderheit ist der Ansicht, dass dieses Gesetz nutzlos sei. Aber ich erinnere Sie daran, dass drei gute Argumente für ein Eintreten sprechen: der Verfassungsauftrag, den wir 2006 von Volk und Kantonen erhalten haben; die Notwendigkeit, die Beteiligung an der Weiterbildung zu vergrössern, [PAGE 2087] vor allem bei weniger gut ausgebildeten Personen; der Kampf um die Grundkompetenzen: das Lesen, das Schreiben und die Alltagsmathematik.
Eine andere Minderheit, die Minderheit Keller Peter, verlangt die Rückweisung an den Bundesrat, der ein noch schlankeres Gesetz vorlegen soll. Dieser Minderheitsantrag reflektiert die in der Kommission geführten Diskussionen gut; die einen wollen mehr, die anderen weniger. Doch eine Rückweisung würde das Problem nicht lösen. Bundesrat und Verwaltung haben die verschiedenen Interessen bereits in einem langen Prozess abgewogen. Nun soll es der Mehrheit vorbehalten sein, sich zum Entwurf zu äussern. Dabei müssen wir immer im Hinterkopf behalten, dass das uns unterbreitete Gesetz ein Rahmengesetz ist. Es ist von grundsätzlicher Tragweite, und die öffentliche Hand soll klar eine subsidiäre Rolle spielen.
Im Namen der Mehrheit der Kommission lade ich Sie dazu ein, ohne Vorbehalte auf diesen Gesetzentwurf einzutreten. Ihre Stimme ist eine wichtige Botschaft an die Bevölkerung: Man lernt ein Leben lang!
Die Detailberatung wird uns später erlauben, die genauen Inhalte des Gesetzestextes zu diskutieren. Dennoch möchte ich Ihnen die Meilensteine kurz erläutern, um die Kohärenz des Entwurfes des Bundesrates zu unterstreichen und bereits einige Vorschläge der Kommission zu nennen:
1. Das Gesetz hat grossen Nutzen. Es vereint nämlich alle Akteure der Weiterbildung, von der Migros Klubschule bis zu den Fachhochschulen und den Universitäten. Dies ist ein wichtiges Signal, welches die Kommission bezüglich der Hochschulen noch klären möchte.
2. Das Gesetz definiert präzise, was unter dem Begriff "Weiterbildung" zu verstehen ist, nämlich eine nichtformelle Bildung.
3. Das Gesetz verteilt die Rollen zwischen den Individuen, die selber für ihre Weiterbildung verantwortlich sind, den Arbeitgebern, die aufgefordert sind, die Weiterbildung zu begünstigen, und dem Staat, der die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen muss.
4. Das Gesetz legt Prinzipien für die Qualitätssicherung, die Validierung der Bildungsleistungen, die Chancengleichheit und die Konkurrenz fest; Prinzipien, die Ihre Kommission noch transparenter gestalten möchte.
5. Das Gesetz bestimmt die Grundkompetenzen wie Lesen, Schreiben, Alltagsmathematik und die Benutzung von neuen Informationstechnologien.
Aus all diesen Gründen bittet Sie die Mehrheit Ihrer Kommission - es wurde in der Kommission grossmehrheitlich so gesehen -, für das Eintreten auf diesen Gesetzentwurf zu stimmen.