preparatory:AB 144525
Herzog Verena · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-12-10
Wortprotokoll
Ich spreche zu Artikel 1 Absatz 1, zum lebenslangen Lernen. Lebenslanges Lernen liegt im eigenen Interesse jedes Einzelnen und sollte für jeden und jede eine Selbstverständlichkeit sein. Um im weltweiten, harten Wettbewerb konkurrenzfähig zu sein, ist dies wichtiger denn je. Aber dazu braucht es ganz sicher kein Gesetz. Lebenslanges Lernen im Gesetz zu verankern schafft unendlich viele Begehrlichkeiten, deren Subventionierung nicht Aufgabe des Staates ist, und bildet ein Einfallstor für ausufernde Staatsaktivitäten. Es besteht die Gefahr, dass viele Weiterbildungsangebote, die nicht dem Bildungsbereich im engeren Sinne zugeordnet werden können, von diesem Gesetz erfasst werden; ich denke da an Freizeit- und Hobbyangebote.
Dann spreche ich noch zu Artikel 1 Absatz 2 Litera d. Wir sind ganz klar der Meinung, dass der Erwerb der Grundkompetenzen, wie ich das schon in der Begründung des Nichteintretensantrages formuliert habe, Sache der Volksschule ist. Es kann einfach nicht von Weiterbildung gesprochen werden, wenn es sich um Basiswissen und um grundlegende Fähigkeiten wie das Rechnen, Schreiben und Lesen handelt. Es darf nicht sein, dass sich einerseits die Bildungsausgaben erhöhen - sie haben sich in den letzten zwanzig Jahren verdoppelt - und andererseits Schulabgängern ganz elementares Wissen fehlt. Bis jetzt ist die Schweizer Bildungslandschaft vor allem Meister in der Aufwandsteigerung, und dieser Aufwand darf nun nicht noch weiter gesteigert werden durch die Weiterbildung von Fähigkeiten, deren Fundament in der Volksschule hätte gelegt werden müssen. Da ist ein Rückbesinnen auf elementare Fächer und bestmögliche, kindgerechte Erarbeitung dringend notwendig! Dazu ist eine Mässigung bei der ständigen und umtriebigen Erarbeitung von Reformprojekten gefragt, damit die Schule endlich wieder zur Ruhe kommt, die Lehrpersonen sich auf ihren Kernauftrag konzentrieren können und der erwünschte Ertrag vor allem bei den Kindern geerntet werden kann. Durch die Forderung, im Weiterbildungsgesetz seien auch noch der Erwerb und der Erhalt der Grundkompetenzen von Erwachsenen zu verankern, wird die ungenügende Wissensvermittlung in der Volksschule geradezu legitimiert und zementiert.
Deshalb stellt die Minderheit I den Antrag, Litera d aus Artikel 1 Absatz 2 zu streichen.