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Schilliger Peter · Nationalrat · 2013-12-10

Schilliger Peter · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2013-12-10

Wortprotokoll

Ich darf in diesem Bereich zu vier Minderheitsanträgen, die ich vertrete, zu Ihnen sprechen. Es geht insgesamt darum, dass dieses Gesetz noch etwas schlanker wird, dass der Staat mit seinen Aufträgen nicht ausufert und dass man dem Arbeitgeber nicht weiter Aufgaben zuschiebt, für die er nicht zuständig ist.

Zuerst zu Artikel 5 Absatz 2: Ich empfehle Ihnen hier die Streichung des ganzen Absatzes. Wie Sie sehen, beurteilt es Herr Jositsch zwar als nett, wenn die Arbeitgeber da etwas machen müssen. Nett ist es ja, dass 61 Prozent der im Berufsleben stehenden Leute im Jahre 2011 eine Weiterbildung machten und diese bei 93 Prozent von ihnen vom Arbeitgeber mitfinanziert wurde. Da sieht man, dass die Arbeitgeber ihre Pflicht wahrnehmen und nicht weitere Hürden und Fesseln in einem Gesetz brauchen. Wenn ich sehe, dass noch vier andere Minderheitsanträge zu dem gestellt worden sind, was die Arbeitgeber noch alles machen müssten, empfehle ich Ihnen einfach ganz kurz: Streichen Sie diesen Absatz. Denn Nachforderungen zu dem, was die Arbeitgeber noch zusätzlich machen müssten, werden immer wieder kommen. Wenn wir den Absatz heraushauen, dann sind wir diese Frage los.

Dann zu Artikel 6 Absatz 2: Hier geht es um die Frage, inwieweit der Bund den Auftrag erhält, die Transparenz und die Vergleichbarkeit in der Weiterbildung zu definieren. Ich bin der Meinung, dass diese Fragestellung auf Stufe der formalen Bildung angegangen wird. Dort gilt es, der Forderung nach Transparenz Nachachtung zu verschaffen und die Titel der Abschlüsse zu präzisieren. Aber wenn man das auch in Bezug auf die gesamte Weiterbildung, auch im informalen Bereich, auch im Bereich der freiwilligen Studien einfügt, dann verpflichtet man den Staat zu einem Auftrag, den er nicht haben muss. Er übernimmt damit nicht nur eine zusätzliche Aufgabe, sondern auch zusätzliche Verantwortung, und das braucht es nicht.

Auch zu Artikel 8 liegt eine Unmenge von Anträgen vor, die unter dem Titel "Chancengleichheit" weitere Dinge einfügen wollen. Dass es Chancengleichheit braucht, ist keine Frage, aber dazu gibt es einen Verfassungsartikel und ein Gleichstellungsgesetz. Die Minderheit Herzog, die Ihnen die Streichung beantragt, ist der Meinung, dass es nicht nötig sei, auch in der Regelung der Weiterbildung noch explizit einige Zusatzpunkte zur Chancengleichheit aufzunehmen, da diese Aspekte schon überall dort geregelt seien, wo die Frage der Chancengleichheit sonst behandelt werde. Andernfalls ufere das Ganze aus. Das sehe man beim neuen Buchstaben e, wo noch zusätzlich die ökologische, soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit hineingeschoben werden soll: Dass das dann doch zu viel ist, beweist der Umstand, dass ich bei diesem Buchstaben nicht eine Minderheit, sondern eine Mehrheit vertrete. Als es nämlich um die Frage ging, wer diesen Antrag unterstütze, taten das 13 Kolleginnen und Kollegen.

Seien Sie also vernünftig und machen Sie diese Minderheit bei Artikel 8 Buchstabe e auch hier im Rat zu einer Mehrheit, wenn Sie nicht dem besseren Ansatz Folge leisten und nicht den ganzen Artikel 8 zur Verbesserung der Chancengleichheit aus dem Weiterbildungsgesetz eliminieren wollen.