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Weibel Thomas · Nationalrat · 2013-12-10

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2013-12-10

Wortprotokoll

Bei Block 2 unterstützen wir Grünliberalen weitgehend die Anträge der Mehrheit, mit Ausnahme der Anträge zum Titel, zu Buchstabe a0 und Buchstabe e von Artikel 8. Ich werde im Detail darauf zurückkommen.

Zu Artikel 5 Absatz 2: Mit der Formulierung "begünstigen" entsteht zwar eine gewisse moralische Verpflichtung für die Arbeitgeber, aber ich denke, dass dies nicht einklagbar ist. Damit können wir Grünliberalen leben. Wir akzeptieren keine weiter gehende Verpflichtung für die Arbeitgeber. Sollten wider Erwarten doch die Minderheitsanträge plötzlich mehrheitsfähig sein, wären wir mit der Streichung des ganzen Artikels einverstanden.

Zu Artikel 5 Absatz 5: Auch hier unterstützen wir die Mehrheit. Wir haben zwar bei der Abstimmung in Block 1 das entsprechende Ziel unterstützt, aber die Umsetzung in Artikel 5 Absatz 5 ist zu offen. So ist unklar, was als niederschwelliger Zugang gilt und entsprechend kostenlos angeboten werden soll. Ich bin der Meinung, dass der Ständerat, ausgehend von der Zielsetzung, ein Auge darauf werfen und allenfalls eine vernünftige Formulierung für die Umsetzung suchen sollte - eine Formulierung, welche dann auch so präzise ist, dass sie nicht allen Begehrlichkeiten Tür und Tor öffnet.

Zu Artikel 8: Ich habe in der Eintretensdebatte für die Grünliberalen gesagt, dass wir ein schlankes Gesetz unterstützen, dass wir ein eng begrenztes Weiterbildungsgesetz wünschen. Wir unterstützen eine Ausweitung nicht. Deshalb lehnen wir konsequenterweise auch Artikel 8 Buchstabe e ab. Das heisst nicht, dass die Nachhaltigkeit für die Grünliberalen plötzlich keine Bedeutung mehr hat - wir stehen nach wie vor zur Nachhaltigkeit, Nachhaltigkeit ist ein sehr zentrales Anliegen unserer gesamten Politik -, aber der Begriff Nachhaltigkeit hat hier im Weiterbildungsgesetz nichts zu suchen.

Wir lehnen auch Buchstabe a0 von Artikel 8 ab und unterstützen dort die Minderheit. Die Formulierung der Mehrheit, welche die berufliche Qualifikation lebenslang erhalten will, ist sehr offen - zu offen für uns. Das ist eine der Bestimmungen, die Begehrlichkeiten schürt und nicht dämpfend wirkt. Sollte bei Artikel 8 Buchstabe a0 die Minderheit obsiegen und dieser Buchstabe wieder gestrichen werden, dann werden wir den Einzelantrag Quadranti unterstützen und dementsprechend der Formulierung des Bundesrates folgen. Wenn die beiden Buchstaben a0 und e gemäss dem Antrag der Minderheit Schilliger gestrichen werden, dann erübrigt sich auch eine Änderung des Titels, sodass auch dort der Antrag der Minderheit Schilliger zu unterstützen ist.

Erlauben Sie mir noch eine Frage zu Artikel 8 Buchstabe f, welcher die Verbesserung der Gleichstellung für Familien postuliert. Mir ist auch nach der Erläuterung durch Kathy Riklin nicht klar, was die Vertreter der Minderheit Bulliard mit Gleichstellung meinen und was da auf uns zukommt. Hier müsste der Ständerat sicher auch noch eine Präzisierung machen.

Ich fasse nochmals zusammen: Wir unterstützen die Anträge der Mehrheit, mit Ausnahme der Anträge zum Titel und zu den Buchstaben a0 und e von Artikel 8, wo wir die Anträge der Minderheit Schilliger unterstützen.