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Vischer Daniel · Nationalrat · 2013-12-10

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2013-12-10

Wortprotokoll

Ich muss zuerst eine Interessenbindung offenlegen: Ich bin Präsident der Schulkommission der EB Zürich. Mit dieser Institution, die im Bereich der Erwachsenenbildung tätig ist, wird im Kanton Zürich nicht zuletzt die Weiterbildung gefördert.

Ich äussere mich zu Artikel 5 Absatz 1: Ich ersuche Sie, die Minderheit Trede zu unterstützen. Einmal abgesehen von der Frage, ob es die hier genannte Entität, den einzelnen Menschen, überhaupt gibt - natürlich gibt es singuläre Geschöpfe, aber sie funktionieren immer in einem gesellschaftlichen Ensemble, doch lassen wir diesen vielleicht etwas weiter führenden Diskurs beiseite -, hat Frau Trede mit ihrem Antrag Recht. Es ist sinnvoll, die Trias zu nennen: der einzelne Mensch, der Arbeitgeber und die öffentliche Hand. Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung, das habe ich schon ausgeführt, schon qua Fürsorgepflicht aus dem Obligationenrecht, also muss er hier aufgeführt werden. Selbstverständlich hat auch die öffentliche Hand eine Verantwortung, weil sie ja gewährleisten muss, dass die nötigen Institutionen tatsächlich da sind und dass die Zusammenhänge spielen, sodass die Weiterbildung zum Tragen kommt.

Bei Artikel 5 Absatz 2 ersuche ich Sie ebenfalls um die Unterstützung der Minderheit Trede.

Bei Artikel 8, der Stärkung der Chancengleichheit und der nachhaltigen Entwicklung, bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen. Beides sind zentrale Elemente und Bestandteile der Weiterbildung.

Ich komme zu Artikel 9, der nach meinem Dafürhalten ein Schlüsselartikel dieses Gesetzes ist. Hier wird dargelegt, dass der Wettbewerb durch staatliche Durchführung, Förderung oder Unterstützung nicht beeinträchtigt werden darf. Es gibt aber in der Schweiz Institutionen, wie die, die ich eingangs genannt habe, die staatliche Weiterbildung betreiben. Diese Institutionen bieten einen breiten Fächer an Weiterbildungsmöglichkeiten an. Sie sind nur mit Chancen auf diesem Markt positioniert, weil sie ein ganzheitliches Angebot machen. Spielt hingegen der Wettbewerb, und das ist die Gefahr des Artikels, droht solchen Institutionen, dass sie ausgehöhlt werden. Es ist klar, dass im heutigen Weiterbildungsmarkt, wo wir mit einem enormen Dumping der verschiedenen Anbieter konfrontiert sind, solche Institutionen in ihrer Existenz gefährdet werden. Jetzt setzen sich natürlich jene Player, die sich einen Teil des Kuchens in diesem Markt sichern wollen, für den Wettbewerbsartikel ein. Ich denke, dass dies zumindest in der vorliegenden Form nicht geht. Ich ersuche Sie deshalb dringend, die Minderheit Trede zu unterstützen.

Wenn der Ständerat eine bessere Lösung findet, die ermöglicht, dass staatliche Institutionen ihre Angebote tatsächlich weiter anbieten können, ohne dass ihnen droht, durch Dumping im Wettbewerb gewissermassen unterboten und ausgebootet zu werden, dann bieten wir zu einer besseren Formulierung selbstverständlich Hand. Es geht um eine Grundsatzfrage. Man muss nicht immer vom Gegensatz zwischen Freiheit und Staat reden; es geht eben auch um die Grundfreiheit der Einzelnen, vom Staat ein Angebot zu erhalten, das es ihnen ermöglicht, ihre Persönlichkeit in der [PAGE 2105] Weiterbildung zu entfalten. Es ist ein ganzheitliches Angebot, wenn Sie so wollen. In diesem Sinn ist die vorgenannte Institution, die EB Zürich, eigentlich ein Vorbild, und dies sollte sie auch für andere Kantone sein.