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Baumann Isidor · Ständerat · 2014-03-05

Baumann Isidor · Ständerat · Uri · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-05

Wortprotokoll

Ich schliesse mich der Wertung des Vorredners, Kollege Kuprecht, an. Ich bin von der Antwort des Bundesrates auch nicht befriedigt - genauer gesagt, vom Nicht-wahrhaben-Wollen der Tatsache, dass die Entwicklung der inländischen Futtergetreideproduktion sehr unbefriedigend verläuft.

Diese Befürchtungen hatte das Parlament schon bei der Beratung der Agrarpolitik 2014-2017. Es hat gegen den Willen des Bundesrates vorsorglich - man könnte auch sagen: wohlweislich - beschlossen, in Artikel 54 des Landwirtschaftsgesetzes eine Kann-Formulierung aufzunehmen, um negativen Entwicklungen im Bereich der Futtergetreideproduktion entgegenwirken zu können. Der Bundesrat wehrte sich dannzumal gegen die Kann-Formulierung. Mit Modellrechnungen legte er dem Parlament bezüglich der negativen Entwicklungen dar, dass dem nicht so sein werde. Heute wissen wir, basierend auf den definitiven Zahlen: Die Modellrechnungen stimmten nicht. Im Jahr 2012 hatten wir fast 4 Prozent weniger, im Jahr 2013 hatten wir sogar 7 Prozent weniger Getreideanbauflächen, als die Modelle prognostizierten. Die aktuellen Saatgutverkäufe zeigen für 2014 einen weiteren Rückgang bis zu 8 Prozent.

Da muss doch jetzt gehandelt werden. Es kann doch nicht sein, dass man dem Rückgang des Getreideanbaus tatenlos zuschaut, sogar Ökoflächen als Konkurrenz zum Getreideanbau subventioniert oder gar besserstellt, hingegen als Kompensation auf Importe aus dem Ausland und nicht zuletzt auch aus Schwellenländern abstellt. In den Schwellenländern werden wir damit zu Konkurrenten des Anbaus von Lebensmitteln für die dort lebende Bevölkerung.

Herr Bundesrat, ich bitte Sie, dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Es geht um den Grundsatz der Selbstversorgung; es geht um den Werkplatz Schweiz in vielen Branchen. Es geht um die ethische und globale Verantwortung für die Ernährung der Bevölkerung. Dabei darf die Förderung von Biodiversitätsflächen in der Schweiz nicht dazu führen, dass wir immer mehr den intensiven Anbau auf Produktionsflächen im Ausland ankurbeln. Nicht zuletzt haben wir uns selber eine sehr hohe Lebensmittelsicherheit auf die Fahne geschrieben. Die in der Schweiz produzierten Kraftfutter garantieren Lebensmittelsicherheit in der ganzen Wertschöpfungskette, bis hin zu den Konsumentinnen und Konsumenten. Eine erhöhte Abhängigkeit von Importen erhöht diesbezüglich das Risiko, weil die Rückverfolgbarkeit und die Kontrollen nicht auf allen Stufen gewährleistet werden können.

Herr Bundesrat, das müssten eigentlich genügend Gründe sein, um Artikel 54 zugunsten des Futtergetreideanbaus zur Anwendung zu bringen und damit kurzfristig einen Einzelkulturbeitrag für Futtergetreide einzuführen. Dazu stehen noch verschiedene vorhandene Mittel für Einzelkulturbeiträge von rund 12 Millionen Franken im Budget zur Verfügung; Sie müssen also nicht schon mit Umverteilungen operieren oder diese sogar androhen. Ich danke Ihnen und freue mich auf [PAGE 69] konstruktivere Zeichen des Bundesrates im Hinblick auf die Entwicklung in der Agrarpolitik.