Lexipedia

preparatory:AB 144586

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2014-03-05

Wortprotokoll

Die Fragen, die Sie jetzt in der Diskussion angesprochen haben, haben wir intern auch diskutiert. Wir beziehen uns auf Artikel 70 des Militärgesetzes und gehen davon aus, dass es sich hier um einen Assistenzdienst handelt, der durch das Parlament bewilligt werden muss. Das ist unsere Interpretation. Wir haben dazu auch im Nachgang zur Libyen-Affäre Überlegungen angestellt. Ihre GPK und das Parlament haben den Bundesrat für diesen Einsatz heftig kritisiert und verlangt, dass in Zukunft das Parlament in jedem Fall begrüsst werden muss. Meines Erachtens ist hier Kohärenz gegeben - wir haben Ihre Empfehlungen aus dem damaligen Bericht aufgenommen und kommen jetzt mit diesem Antrag ins Parlament. Wir sehen in der Revision des Militärgesetzes vor, dass der Bundesrat die entsprechende Kompetenz erhält. Der Entwurf war bereits in der Vernehmlassung; dieser Artikel wurde von niemandem kritisiert oder hinterfragt. Wir gehen davon aus, dass wir mit dem Militärgesetz inskünftig eine Rechtsgrundlage für diese Kompetenz haben und dass dann der Bundesrat, mit entsprechender Berichterstattung, für solche Einzelfälle zuständig ist. In Anlehnung an die Empfehlungen Ihres Rates und unter Berücksichtigung der Kritik gehen wir aber davon aus, dass es in der Übergangsphase richtig ist, Ihnen diesen Entscheid zu unterbreiten. Wenn der Einsatz länger als drei Wochen dauert, handelt es sich - das zeigt auch der Vergleich mit damals - um einen Assistenzdiensteinsatz, für den das Parlament zuständig ist.

Anlass für diesen Beschluss gibt die Situation in Kairo. Wie Sie aus den Medien wissen, ist Kairo eine Stadt, in der es immer wieder zu Zwischenfällen kommt. Wenn die Situation eskaliert, ist unsere Botschaft mitten in einem Hexenkessel. Dort braucht es aus unserer Sicht und aus Sicht des EDA einen zusätzlichen Schutz. Grundsätzlich ist der Gaststaat für den Schutz der Botschaften zuständig. Was wir in Genf und in Bern machen, ist eigentlich Standard. Nun gibt es aber tatsächlich Städte, in denen die Situation von Zeit zu Zeit eskalieren kann. Kairo ist ein aktuelles Beispiel, entsprechend haben wir bereits einen Mann dorthin abgeordnet. Damit wir in der Übergangsphase bis zur Inkraftsetzung der Revision des Militärgesetzes nicht noch einmal vor das Parlament kommen müssen, haben wir uns entschieden, lediglich den Einsatz von drei Angehörigen des militärischen Personals zu beantragen; es ist sozusagen eine Reserve für den Fall, dass wir einen solchen Schutz noch an anderen Orten brauchen.

Wir sehen das aber ganz klar - und das soll auch mit dem neuen Gesetz so sein - als eine Ausnahme. Es soll nicht der Regelfall sein, sondern wir verlassen uns auf den Gaststaat. Darum beantragen wir Ihnen die Genehmigung des Einsatzes von maximal drei Personen und die Befristung auf ein Jahr. Wir möchten das nicht zur Dauereinrichtung werden lassen, sondern wir möchten dort gezielt eingreifen, wo wir das für notwendig erachten, wo es das aus Sicherheitsgründen braucht. Das ist der Grund für diesen Antrag ans Parlament.

Wir meinen, dass es um einen Assistenzdienst geht, und hierfür ist das Parlament zuständig. Für Kairo müssten Sie das jetzt im Nachhinein genehmigen, so, wie das im Gesetz vorgesehen ist. Der Bundesrat würde die Kompetenz erhalten, noch zusätzlich zwei Personen für je ein Jahr abzuordnen. Es gibt durchaus Städte, für die man sich das in der Zukunft überlegen muss. Die Situation ist ja rund um uns herum nicht ruhiger geworden, sodass dieser Antrag Sinn macht.

Mit den Änderungen, welche die Kommission vorgenommen hat, sind wir einverstanden - so können wir uns auch der Formulierung "in Zivil" in Artikel 1 Absatz 1 anschliessen.

Ich denke, dass es richtig ist und auch Ihrem damaligen Beschluss und der Kritik nach der Libyen-Affäre entspricht, wenn Sie hier den Entscheid so fällen und dem Bundesrat diese Kompetenz erteilen. Ich bitte Sie also ebenfalls, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen, mit den Änderungen, die Ihre Kommission vorschlägt.