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Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2014-03-05

Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-05

Wortprotokoll

Mit dem Weiterbildungsgesetz soll das lebenslange Lernen im Bildungsraum Schweiz gestärkt werden und Artikel 64a der Bundesverfassung Rechnung getragen werden. Dieser lautet: "Der Bund legt Grundsätze über die Weiterbildung fest. Er kann die Weiterbildung fördern. Das Gesetz legt die Bereiche und die Kriterien fest."

Das vorliegende Weiterbildungsgesetz soll also vor allem privat organisierte und individuell verantwortete Weiterbildung stärken. Staatliche Eingriffe stehen nicht im Vordergrund. Es sollen vor allem Rahmenbedingungen optimiert werden, welche eine individuelle Entwicklung durch Weiterbildung ermöglichen. Das Ziel dieses Gesetzes ist, dass der Bund gemeinsam mit den Kantonen die Initiative der Einzelnen, sich weiterzubilden, unterstützt und die Voraussetzungen schafft, um allen Personen die Teilnahme an Weiterbildung zu ermöglichen. Dieses Gesetz soll auch günstige Rahmenbedingungen für die öffentlich-rechtlichen und die privaten Anbieter von Weiterbildung schaffen und die Koordination sicherstellen. Ferner sollen auch die internationalen Entwicklungen verfolgt und verglichen werden, um die Wirksamkeit der Weiterbildung zu beurteilen.

Für mich ist zentral, dass der Grundsatz, dass jeder einzelne Mensch die Verantwortung für seine Weiterbildung trägt, in Artikel 5 Absatz 1 bei den Grundsätzen als erster Punkt genannt wird. Dies unterstreicht die Verantwortung des Einzelnen. Weiterbildung kann auch als lebenslanges Lernen bezeichnet werden. Wer offen und dazu bereit ist, lernt täglich dazu: im Alltag, auf Reisen, beim Hobby usw. Wahrscheinlich wird diese Art der Weiterbildung sogar immer wichtiger, denn die beruflichen Wege werden zunehmend unübersichtlich. Das Lernen erfolgt überall. Es muss uns deshalb gelingen, die erworbenen Kompetenzen vergleichbar zu erfassen.

Ich meine aber, dass dieses Gesetz nicht dazu da ist, im Obligationenrecht einen obligatorischen Weiterbildungsurlaub von bis zu drei Tagen einzuführen. Die Arbeitgeber, das wissen wir alle, sind daran interessiert, dass sich ihre Mitarbeitenden weiterbilden. Sie bieten auch Hand dazu und suchen mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nach der für beide Seiten besten Lösung. Die Arbeitgeber profitieren von gutausgebildeten Leuten und bieten Hand zur Weiterbildung, auch mit den entsprechenden Empfehlungen in den GAV.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und dann für ein möglichst schlankes und wirkungsvolles Gesetz zu sorgen, welches einen guten und sinnvollen Rahmen für die Weiterbildung darstellt.

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