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Bischof Pirmin · Ständerat · 2014-03-05

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-05

Wortprotokoll

Ich danke dem Bundesrat für die zügige Beantwortung meiner Interpellation und halte vorweg fest, dass mich mit der grafischen Industrie keinerlei Interessenbindungen verbinden, ausser dass ich - wie Sie alle - Zeitungsleser bin.

Ich verfolge die Entwicklung in dieser Branche mit zunehmender Sorge. Es ist - mit 1200 Betrieben und 125 000 Arbeitsplätzen in der Schweiz - eine zahlenmässig schon als Schlüsselbranche zu bezeichnende Branche. Sie ist auch ein Stück Basis unserer Demokratie: Medienvielfalt ist ohne Printmedien nicht denkbar.

Diese Branche, die Druckereibranche, die "Jünger Gutenbergs", wie man früher gesagt hat, steckt in einer tiefen strukturellen Krise. Sie hat in den letzten zehn Jahren 40 Prozent der Arbeitsplätze verloren. 40 Prozent! Suchen Sie einmal eine vergleichbare Branche, der das passiert ist. Der Bundesrat weist darauf hin, dass sie sich in den letzten Jahren etwas aufgefangen habe; das trifft nach den neuesten Zahlen, die wir haben, nicht zu. Die Wertschöpfung ist in den letzten Jahren auch wieder um jährlich 7 Prozent geschrumpft, und die Exporte dieser Branche sind regelrecht eingebrochen.

Ich bin von der Antwort des Bundesrates nur teilweise befriedigt. Zu Recht weist der Bundesrat darauf hin, dass für jede Branche die beste Basis gute Rahmenbedingungen sind. Wir haben es hier mit einer Branche zu tun, die eine stille Branche ist. Es ist keine Lamentierbranche, wie wir sie von anderen Bereichen kennen, und es ist keine Subventionsbranche. Es sind Unternehmen, grosse und kleine, die gewohnt sind, sich im Markt selber durchzuschlagen. Aber sie erwarten wenigstens vom Bund her eine gewisse Sympathie und ein gewisses Verständnis für ihre schwierige Situation. Wir haben im Bereich des Tourismus völlig zu Recht ein Projekt gestartet, das sich Innotour nennt und in einer ganz bestimmten Branche mit massgeblichen Bundesmitteln Innovationsförderung betreibt. Deshalb hätte ich hier erwartet, dass angesichts der tiefen strukturellen Krise des grafischen Gewerbes wenigstens geprüft würde, ob bei dieser Situation ähnliche Programme möglich wären.

Noch weniger zufrieden bin ich mit der Antwort des Bundesrates zu Massnahmen im öffentlichen Beschaffungswesen. Das grafische Gewerbe bietet heute in der Schweiz etwa 1800 Lehrverhältnisse in 800 Ausbildungsbetrieben an. Als Zuschlagskriterium bei Submissionen ist nach Auskunft des Bundesrates die Ausbildung von Lernenden in der beruflichen Grundbildung nicht tauglich. Das erstaunt mich nun schon sehr, denn der gleiche Bundesrat hat in der in der gleichen Antwort zitierten Stellungnahme vom 3. Juli 2013 zu einem Bericht der WAK-NR zum Thema öffentliches Beschaffungswesen ausgeführt und selber beantragt, dass die Ausbildung von Lernenden in der beruflichen Grundbildung ausdrücklich ein zusätzliches Zuschlagskriterium sein solle, wenigstens soweit das nicht völkerrechtlichen Verträgen widerspricht und namentlich im innerschweizerischen Verhältnis.

Es ist unbestritten, dass wir keine Massnahmen wollen, die dem Völkerrecht widersprechen, auch wenn die Schweiz hier manchmal etwas allzu ministrantenhaft vorgeht. Sie könnte auch einfach mal sagen, es widerspreche dem Völkerrecht und könnte als Diskriminierung angesehen werden, die Lehrlingsausbildung völkerrechtlich zu berücksichtigen, denn in anderen Ländern existiere ja das dualistische Bildungssystem gar nicht! Aber wenigstens im innerschweizerischen Verhältnis würde ich doch erwarten, dass die Lehrlingsausbildung bei öffentlichen Submissionen als Zuschlagskriterium berücksichtigt wird. Das grafische Gewerbe ist eines der Gewerbe, die eben auch stark von öffentlichen Aufträgen abhängen. Lehrlingsausbildung ist wesentlich für die Wirtschaft in diesem Lande und darf deshalb nicht derart vernachlässigt werden.

Ich rufe Ihnen in Erinnerung - das fehlt in der Antwort des Bundesrates -, dass bereits heute eine Reihe von Kantonen die Lehrlingsausbildung als ausdrückliches Zuschlagskriterium verwendet. Es ist für mich nicht einsichtig, warum das für den Bund und für die Bundesbetriebe nicht möglich sein [PAGE 70] sollte. Wenn ich das erwähne, ist das nicht eine Behauptung von mir. Vielmehr zitiere ich wiederum denselben Bundesrat, der vorhin die Antwort gegeben hat, und zwar aus der eben erwähnten Stellungnahme vom 3. Juli 2013 zum Bericht der WAK-NR vom 14. Mai 2013. Sie lesen auf Seite 5460: "Die Praxis verschiedener Kantone geht dahin, Zuschlagskriterien, die jenem der 'Ausbildung von Lernenden in der beruflichen Grundbildung' entsprechen, nur für Beschaffungen anzuwenden, welche nicht den internationalen Abkommen unterstehen. Andere Kantone sehen die Berücksichtigung des Lehrlingskriteriums nur bei gleichwertigen Angeboten vor." Sie spüren, dass alle Kantone dieses Kriterium anwenden. Das erwarte ich bei der Strukturkrise, in der das grafische Gewerbe steckt, auch von Bundesseite.

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