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Kuprecht Alex · Ständerat · 2014-03-05

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-03-05

Wortprotokoll

Die Motion Glanzmann beauftragt den Bundesrat, im Rahmen des künftigen Stationierungskonzepts der Armee die regionalpolitischen Prioritäten so zu legen, dass der vorgesehene Rückbau von militärischen Aktivitäten primär in städtischen Zentren stattfindet, wodurch Wohnraum und neue Arbeitsplätze geschaffen werden können - dies im Gegensatz zu peripheren Regionen, wo der Ersatz für abgebaute militärische Aktivitäten nur sehr schwer zu organisieren sei.

Im Moment findet im Rahmen der Weiterentwicklung der Armee auch die Diskussion über die künftige Stationierung der Armee statt. Dabei geht es insbesondere um die Klärung von verschiedenen Fragen rund um die militärischen Bedürfnisse der Zukunft, aber auch der betriebswirtschaftlichen Effizienz der Armee in der näheren Zukunft. Das Stationierungskonzept der Armee ist dabei von zentralem Interesse. Vorausgesetzt, dass die primären Interessen und Bedingungen der Armee eingehalten und erfüllt werden können und es wirtschaftlich auch vorteilhaft ist, vornehmlich die Armeeliegenschaften in städtischen Zentren zugunsten der Zielsetzung der Motion aufzugeben, ist der Bundesrat bereit, den Vorstoss anzunehmen. Nachdem das neue Stationierungskonzept am 25. November 2013 den Kantonen und tags darauf den Mitgliedern der SiK vorgestellt worden war und die daraufhin erfolgte Vernehmlassung Ende Januar 2014 abgelaufen war, nahm die Kommission mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung die Motion an.

Wie der SiK anlässlich ihrer Sitzung erläutert wurde und wie auch medial schon bekannt war, findet konzeptionell ein Grossteil des Abbaus tatsächlich in den grossen städtischen Zentren statt. Die Stossrichtung der Motion ist somit mit grösster Wahrscheinlichkeit erfüllt - so erscheint es zumindest auf den ersten Blick. Dies würde die Annahme der Motion nicht unbedingt notwendig machen. Die Kommission war jedoch der Ansicht, dass mit der Annahme der Motion auch vonseiten der politischen Legislative ein klares Zeichen für die Randregionen gesetzt werden müsse. In ihren Augen ist zwar den militärischen Bedürfnissen und der [PAGE 48] Wirtschaftlichkeit der Armee die erste Priorität einzuräumen. Der Beschäftigungssituation insbesondere in den peripheren Regionen müsste jedoch ebenfalls die notwendige Beachtung geschenkt werden. Die Kommission erwartet deshalb vom Bundesrat, dass die Ziele der Motion bei der Fertigstellung des künftigen Stationierungskonzepts mit einbezogen werden und er bereit ist, bei eventuellen Härtefällen Hand für Kompensationslösungen zu bieten.

Ich beantrage Ihnen deshalb namens der Kommission, die Motion anzunehmen.