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Niederberger Paul · Ständerat · 2013-12-05

Niederberger Paul · Ständerat · Nidwalden · Fraktion CVP-EVP · 2013-12-05

Wortprotokoll

Mit der 1:12-Initiative, mit der Mindestlohn-Initiative, mit der Erbschaftssteuer-Initiative und jetzt mit der Initiative, die Aufwandbesteuerung abzuschaffen, wird ein Frontalangriff auf gute, bewährte Systeme der Schweiz vorgenommen. Die Aufwandbesteuerung - man spricht hier jetzt zwar immer von Pauschalbesteuerung, aber richtig heisst es Aufwandbesteuerung, da ja die Steuer nach dem Aufwand für die Lebenshaltung bemessen wird - besteht seit 150 Jahren. Was wären die Auswirkungen, wenn wir dieses bewährte System in der Schweiz abschaffen würden? Ich nenne nur einzelne Stichworte:

Die Rechtssicherheit würde darunter leiden. Wir haben in der Schweiz viele Aufwandbesteuerte, die schon lange hier sind und die auch damit rechnen, dass dieses System beibehalten wird. Herr Kollege Zanetti, diese Besteuerung ist im Gesetz enthalten, sowohl im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer wie auch in den übrigen, kantonalen Steuergesetzen. [PAGE 1075]

Was wären weitere Auswirkungen? Die Abschaffung der Aufwandbesteuerung hätte Auswirkungen auf den Konsum und auf Arbeitsplätze, denn die Praxis und die Erfahrung zeigen, dass diese Leute überdurchschnittlich viel für Konsum und für Investitionen ausgeben. Wir haben es schon gehört: Darunter leiden würden auch die Steuererträge und die Leistungen an die Sozialwerke. Nicht zu verhehlen ist auch, dass diese Leute sehr oft als grosszügige Mäzene auftreten.

Wo sind Aufwandbesteuerte vor allem, wenn wir es jetzt einmal von den Standorten her ansehen? Es betrifft die Berg- und Randregionen. Wenn man dieses System abschaffen würde, wären genau diese, eigentlich schwächeren Gebiete davon betroffen. Wenn jetzt die Rechnung so gemacht wird, Herr Zanetti, dass dann sogar mehr Steuererträge generiert werden können, wenn man dieses System abschaffen würde, dann kann ich Ihnen auch eine Rechnung machen. Was würde überhaupt passieren? Es besteht die Möglichkeit, dass diese Leute ins Ausland wegziehen, weil andere Staaten dieses System der Aufwandbesteuerung auch haben.

Wir wissen es: Aufwandbesteuerte haben kein Einkommen, weil sie nicht erwerbstätig sind. Sie haben aber sehr viel Vermögen. Nun mache ich Ihnen die Rechnung, was dann passieren würde, wenn man von der Aufwandbesteuerung auf die Art der Besteuerung wechseln würde, wie wir sie alle kennen: Der Vermögensverzehr ist nicht steuerbar. Was ist vielmehr steuerbar? Der Ertrag aus dem Vermögen. Dort liegt doch der wesentliche Unterschied. Es ist doch offensichtlich, dass massiv weniger Steuererträge generiert werden könnten, wenn diese Leute zum ordentlichen Verfahren wechseln würden. Eines kommt immer noch hinzu: Die Aufwandbesteuerten zahlen Steuern in der Schweiz; sie zahlen aber auch Steuern im Ausland, dort, wo sie Grundeigentum und Vermögen haben.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, diese Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.