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Casanova Corina · 2013-12-05

Casanova Corina · Graubünden · 2013-12-05

Wortprotokoll

Information ist wichtig für die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, und diese Information sollte korrekt sein. In der Regel ist sie es auch, aber nicht immer. Der Bundesrat hat volles Verständnis für die Anliegen des Interpellanten.

Was tut er bei falschen Behauptungen oder bei manipulativen Bildern? Der Bundesrat selbst ist bereits heute von Rechts wegen zur sachlichen Information der Stimmberechtigten verpflichtet. Aufgrund seiner Informationspflicht gemäss dem Bundesgesetz über die politischen Rechte hat er dafür zu sorgen, dass offensichtliche Fehlinformationen im Vorfeld von Abstimmungen richtiggestellt werden. Andere Akteure im Abstimmungskampf können sich auf die Meinungsfreiheit berufen. Die meisten Kampagnenführenden halten sich an die Grundregeln politischer Fairness. Komitees, die davon abweichen, werden in der Regel in der öffentlichen Debatte im Vorfeld der Abstimmung, spätestens aber durch die Stimmberechtigten an der Urne sanktioniert, denn die Bürgerinnen und Bürger sind es sich gewohnt, Aussagen und Argumente auf ihre Sachlichkeit und Rechtmässigkeit hin zu überprüfen - und sie tun es auch immer.

Sie lassen sich durch Überzeichnung und Fehlinformation nicht irreführen. Wer wäre bereit, eine solche Instanz einzusetzen, wie sie der Interpellant vorsieht? Ich denke, schon an dieser Frage dürften sich die Geister scheiden. Eine entsprechende parlamentarische Initiative Stamm Judith 99.427 wurde auch abgelehnt.

Schwierig scheint dann auch, wie diese Anrufungsinstanz ihre Aufgabe umsetzt und vor allem auch der Zeitraum, in dem sie handeln muss. Denn vorgesehen wäre ja, dass die [PAGE 1069] Anrufungsinstanz ihre Entscheide fällt, bevor die Abstimmung stattfindet.

Zu den Handlungen des Bundesrates: Was tut der Bundesrat? Ich nehme vielleicht gerade den Fall, den Sie erwähnt haben, das Epidemiengesetz. Es trifft zu, dass hier das gegnerische Lager falsche Behauptungen gemacht hat. Der Bundesrat hat auch gerade dort aufgrund seiner Informationspflicht die Informationstätigkeit verstärkt und auf die Tragweite dieser neuen Gesetzesbestimmungen hingewiesen. Dann haben auch die Parteien und Verbände zur Richtigstellung beigetragen. Es findet ja immer auch eine grössere Debatte in den Medien statt. Der Bundesrat ist auch überzeugt, dass eigentlich die Parteien und die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in der Debatte, die stattfindet, dafür sorgen, dass solche Falschaussagen richtiggestellt werden.

Es sind auch leider verschiedentlich Bilder von Mitgliedern des Bundesrates für Kampagnen zweckentfremdet worden. Herr Eder hat ein solches Bild erwähnt, das im Vorfeld der Abstimmung zum Kriegsmaterialrecht zu sehen war. Es gibt auch andere Bilder, die so verwendet werden. Die Urheber wollen damit in der Regel suggerieren, dass eine Bundesrätin oder ein Bundesrat für oder gegen eine entsprechende Vorlage sei. In anderen Fällen wurden die Bundesratsmitglieder in einer ehr- oder persönlichkeitsverletzenden Art und Weise auf Plakaten dargestellt. Beides kann und will der Bundesrat nicht tolerieren.

In der Regel geht die Bundeskanzlei solchen Fragen nach und nimmt mit den Urhebern Kontakt auf. Sie sorgt auch dafür, dass solche Verstösse - das sind ja Verstösse - nicht mehr stattfinden. Sonst müssen die Mitglieder des Bundesrates selber entscheiden, ob sie das wollen oder nicht. Man muss dann abwägen, was besser ist. Denn solche Provokationen dienen auch dazu, dass die Urheber in der Öffentlichkeit mehr Aufmerksamkeit erhalten. Hier gilt es abzuwägen, ob sich eine Intervention lohnt oder ob man dadurch die Plattform für solche Personen, die solche Falschmeldungen verbreiten oder solche Bilder zweckentfremden, nicht noch vergrössert. Oder will man es dabei belassen? Man löst das bilateral mit denjenigen, die das angezettelt haben. So versucht man, diese Fragen zu regeln.