Weigelt Peter · Nationalrat · 2001-09-25
Weigelt Peter · Nationalrat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-09-25
Wortprotokoll
Ich möchte einleitend festhalten, dass aus meiner Sicht weder das dreiteilige Konzept des Bundesrates und der vorberatenden Kommission noch der als Initiative formulierte Vorschlag der SVP zu überzeugen vermögen. Da ich mich in dieser Haltung nicht alleine weiss, möchte ich nachfolgend die Frage aufnehmen, wie es nach einem doppelten Nein des Volkes weitergehen könnte. Gleichzeitig stelle ich aber auch fest, dass eventualiter das vorliegende ständerätliche Konzept gegenüber der Gold-Initiative der SVP klar zu bevorzugen ist.
Aus meiner Sicht kann die Gold-Initiative vor allem aus zwei Gründen nicht unterstützt werden. Zum einen haften der Idee, die überschüssigen Goldreserven in die AHV einzulegen, klar egoistische und opportunistische Züge an. Es fehlt der konstruktive, zukunftsorientierte Ansatz. Zum anderen ist sie lediglich ein Strohfeuer, da sie die strukturellen Probleme der AHV-Finanzierung kurzfristig wohl überstrahlt, letztlich aber nichts zu deren Lösung beiträgt.
Doch auch der dreiteilige Verteilschlüssel der Kommissionsvorlage vermag nicht zu überzeugen. So trifft die Kritik an der Initiative in wesentlichen Teilen auch die Lösung des vorliegenden bundesrätlichen Modells. Zudem werden die Kantone nicht im Rahmen der Verfassung berücksichtigt, was weder wünschbar noch akzeptabel ist, letztlich wohl aber aufgrund der medialen Ereignisse, des medialen Drucks von den Kantonen geschluckt werden musste.
Meine Hauptkritik an der ständerätlichen Lösung richtet sich aber vor allem gegen die Auslagerung von öffentlichen Mitteln in eine Stiftung, denn es geht nicht an, dass die Verteilung von öffentlichen Geldern immer mehr über Organe erfolgt, die der demokratischen Kontrolle entzogen werden. Persönlich kann ich eine solche Entwicklung nicht mittragen und habe deshalb ausserordentliche Mühe, mich hinter die vorliegenden Beschlüsse der vorberatenden Kommission zu stellen. Diese Skepsis hatte ich schon nach der Ankündigung der Stiftungsidee durch den Bundespräsidenten hier im Saal formuliert. Als möglichen Ausweg habe ich ein Modell dargelegt, welches solidarisches Wirken zuliesse, aber keine neue Verteilungsbürokratie schaffen würde und insbesondere verfassungskonform wäre.
Ich möchte hier einige Worte dazu anbringen. So hätte mein Ansatz im Vergleich zum bundesrätlichen Modell den Aufwertungsgewinn nicht abgeschöpft und ausgelagert, sondern das Kapital der Nationalbank wäre in der Bank verblieben, und deren Bilanz wäre um rund 14 Milliarden Franken verbessert worden. Zusammen mit den gelockerten Anlagevorschriften hätte der Notenbankgewinn damit deutlich gesteigert werden können, denn durch die Bewirtschaftung des Aufwertungsgewinns hätten rund 700 Millionen Franken jährlich an Ertrag generiert werden können, sodass mit der angestrebten verbesserten Bewirtschaftung der Reserven rund 1,7 Milliarden Franken an Gewinnen zur Verfügung gestanden hätten. Nebst dem Verzicht auf die Auslagerung von Notenbankgold in eine Stiftung hätte die zweite entscheidende Änderung gegenüber dem Antrag des Bundesrates darin gelegen, dass die maximal 1,7 Milliarden Franken unverändert im Verhältnis eins zu zwei an Bund und Kantone ausgeschüttet worden wären. Allerdings hätten die beiden Eigentümer nicht völlig frei über die Gewinne verfügen können. Jeweils ein Drittel des kräftig erhöhten Gewinnanteils wäre zweckgebunden einzusetzen gewesen - beim Bund für Solidaritätsaktionen im Ausland, bei den Kantonen für Solidaritätsaktionen im Inland. Trotz dieser Zweckbindung wäre der Anteil an freien Mitteln für den Bund wie für die Kantone weit höher gewesen, als er es heute ist.
Mit diesem logischen und schlanken Modell würde der Gedanke der Solidarität nach innen wie nach aussen beibehalten. Dann eben käme es nicht zu einem Raubzug auf die Substanz der Nationalbank, und weder der Bund noch die Kantone würden in ihren Rechten als Eigentümer beschnitten. Vor allem aber könnten - das ist mir wichtig - eine neue eidgenössische Verteilungsbürokratie sowie der Verlust an demokratischer Kontrolle verhindert werden.
Natürlich weiss ich, dass heute mein Modell nicht zur Diskussion steht. Trotzdem verweise ich auf die "NZZ", die in einem Artikel im Jahre 1997 meine Idee aufnahm und positiv kommentierte. Ich lese daraus den letzten Satz vor: "Die Vermutung, dass ein solches Vorgehen die Zustimmung des Volkes finden könnte, steht jedenfalls auf wesentlich sichereren Füssen als beim bundesrätlichen Vorschlag." In meinem heutigen Statement will ich darlegen, dass ein allfälliges doppeltes Nein des Volkes keine Nulllösung ist, sondern dass es durchaus einfache, verfassungsmässige Lösungsansätze gibt, wie in diesem Land in hohem Masse Solidarität gewährleistet werden könnte.